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Fondsgebundene Rentenversicherung Frankfurt

Was ist eine Fondsgebundene Rentenversicherung?

Eine Form der Rentenversicherung in der der Versicherte langfristig Kapital für eine zusätzliche Rente aufbaut. Der Sparanteil der Prämie wird direkt in einen oder mehrere Investmentfonds - so genanntes Sondervermögen - angelegt. Diese Investmentfonds werden von Kapitalanlagegesellschaften verwaltet und in einem gesonderten Anlagestock geführt. Investmentfonds investieren in unterschiedliche Wertpapiere und Anlagen, beispielsweise in Aktien, Rentenpapiere, Immobilien oder Geldmarkttitel. Zusätzlich werden auch "moderne" Formen wie beispielsweise vermögensverwaltende Fonds, Rohstoff- oder Höchststandssicherungen und auch ETF's (passive Indexfonds) angeboten.

Bis zu Beginn der Rente partizipiert die fondsgebundene Rentenversicherung direkt an der Wertentwicklung der zugrundeliegenden Investmentfonds. Da die Wertentwicklung nicht vorhersehbar ist, kann eine Rentenhöhe nicht garantiert werden. Bei guter Entwicklung der Fonds winken jedoch hohe Gewinnchancen. Allerdings sind auch schlechtere Entwicklungen bis hin zu Verlusten möglich. Ist das Vertragsende erreicht zahlt der Versicherer eine monatliche Rente, deren Höhe lebenslang garantiert ist.

Vorteile der Fondsgebundenen Rentenversicherung

Tarifgestaltungen machen die prozentuale Aufteilung der Sparbeiträge auf einen oder mehrere Fonds möglich. Auch kann die Verteilung der zukünftigen Sparrate abgeändert werden ("shiften"), oder bereits angelegte Gelder auf Fonds neu verteilt werden ("switchen"). Bei vielen Anbietern ist die Fondsaufteilung oder ein Fondswechsel mehrmals im Jahr kostenfrei möglich.

Angehörige können in der fondsgebundenen Rentenversicherung bedacht werden. Beispielsweise wird eine sogenannte Rentengarantiezeit vereinbart: Stirbt der Versicherte nach Beginn der Rentenzahlung, werden die entsprechend der Dauer der Rentengarantiezeit die noch nicht ausgezahlten Renten an die Hinterbliebenen ausgezahlt.

Neben der möglichen lebenslangen Rentenzahlung zum Vertragsende hat der "Rentner" auch die Möglichkeit das sogenannte Kapitalwahlrecht in Anspruch zu nehmen, also einen einmalig hohen Geldbetrag ausbezahlt zu bekommen. Moderne Policen bieten auch Mischformen der Auszahlung, in denen auch Teilrenten und Teilauszahlungen möglich sind.

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