Rürup-Rente in Frankfurt: Beratung und Vergleich
Rürup-Rente: Vorsorgen und Steuern sparen
Die staatlich geförderte Rürup-Rente ist eine Private Altersvorsorge. Auch als Basisrente betitelt, baut sie eine lebenslange Rente auf. Die besondere Förderung erhält der Rürupsparer vom Gesetzgeber über großzügige Steuervorteile. Die Beiträge sind von Anfang an als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Der anteilige Betrag von 72% in 2011 kann bis zu einer Höhe von 14.400,- Euro von der Steuer abgezogen werden. Damit lassen sich Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer sparen. Bei Verheirateten ist oftmals sogar der doppelte Betrag möglich, d.h. bis zu 40.000,- Euro sind steuerwirksam in einer Rüruprente ansparbar.
Der Prozentsatz von 72% erhöht sich jährlich um jeweils 2% bis 2025 der volle Betrag von 20000,- bzw. 40000,- Euro bei Verheirateten erreicht ist. Die nachgelagerte Besteuerung der Basisrente hängt vom Renteneintritt bzw. Ruhestandsalter ab. Aktuell (Jahr 2011) beträgt der steuerpflichtige Anteil der Rente 62%. Ein einmal festgestellter steuerfreier Rentenanteil bleibt konstant. Ansonsten steigt der Besteuerunganteil pro Jahr bis 2040 (100%) an. Der steuerfreie Anteil der Rürup-Rente wird ab dem Folgejahr des Rentenbezugs als absoluter Freibetrag über den gesamten Rentenbzug festgeschrieben.
Voraussetzungen der Rürup-Rente
Der Gesetzgeber macht seine Förderung vom Einhalten gewisser Kriterien abhängig, die sich nahe an der gesetzlichen Rentenversicherung orientieren. Ein Rürupvertrag muss eine lebenslange Rentenzahlung vorsehen. Die Ansparsumme ist nicht als Teil- oder Kapitalauszahlung möglich. Die Auszahlung darf nicht vor dem 60. Lebensjahr (ab 2012 62 Lebensjahr) erfolgen. Die Ansprüche einer Basisrente sind nicht übertragbar, veräußerbar oder vererbbar. Also alles entsprechend der gesetzlichen Rentenversicherung.
Formen der Rüruprente
Die Auswahl an Formen zur Rüruprente sind vielfältig und reichen von der klassischen Rentenversicherung über die fondsgebundene Rentenversicherung bis hin zum Rürupfondssparplan. Eine qualifizierte Beratung über die Möglichkeiten, Formen und steuerlichen Auswirkungen kann nur eine unabhängiger Finanz- und Versicherungsmakler leisten. Wir freuen uns behilflich zu sein.
Vorteil der Rürup-Rente in 2011
Der Abschluss in diesem Jahr bringt Vorteile, denn die Regelaltersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung wird ab 2012 angehoben. Damit gilt auch für die Rüruprente, dass Neuverträge ab 1.1.2012 eine neue Altersuntergrenze von 62 Jahre erhalten. Der Abruf der Rüruprente ist damit frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres möglich. Altersvorsorgesparer die sich noch dieses Jahr für die Basisrente entscheiden können früher von der Rentenleistung profitieren und ihre Rürup-Rente bereits mit 60 Jahren erhalten.
