Besondere Berufe und BU-Klauseln
Klauseln in Berufsunfähigkeitsbedingungen
Bestimmte Berufe unterliegen einem besonderen Risiko berufsunfähig zu werden. Beispielsweise Ärzte, die nach einer Infektion mit einem Berufsverbot belegt werden, oder Cockpit- und Kabinenpersonal (Piloten) die ihre Flugtauglichkeit verlieren (Loss of Licence). Dieser Verlust kommt einer Berufsunfähigkeit gleich. Spezielle Einschlüsse (Klauseln) innerhalb der Berufsunfähigkeitsversicherung können dies berücksichtigen bzw. absichern.
- Azubis
- Studenten
- Ärzte und Heilberufe
- Cockpit- und Kabinenpersonal
- Fluglotsen und Flugdatenberater
- Beamte auf Lebenszeit, Probe und Widerruf
- Soldaten (Berufs- und Zeitsoldaten)
- Polizisten
- Justizvollzugsbeamte
- Feuerwehrbeamte und Werksfeuerwehren