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Besondere Berufe und BU-Klauseln

Klauseln in Berufsunfähigkeitsbedingungen

Bestimmte Berufe unterliegen einem besonderen Risiko berufsunfähig zu werden. Beispielsweise Ärzte, die nach einer Infektion mit einem Berufsverbot belegt werden, oder Cockpit- und Kabinenpersonal (Piloten) die ihre Flugtauglichkeit verlieren (Loss of Licence). Dieser Verlust kommt einer Berufsunfähigkeit gleich. Spezielle Einschlüsse (Klauseln) innerhalb der Berufsunfähigkeitsversicherung können dies berücksichtigen bzw. absichern.

  • Azubis
  • Studenten
  • Ärzte und Heilberufe
  • Cockpit- und Kabinenpersonal
  • Fluglotsen und Flugdatenberater
  • Beamte auf Lebenszeit, Probe und Widerruf
  • Soldaten (Berufs- und Zeitsoldaten)
  • Polizisten
  • Justizvollzugsbeamte
  • Feuerwehrbeamte und Werksfeuerwehren
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