Unfallversicherung in Frankfurt

Unfälle sind meistens Privatsache

Unfallversicherung

Ein schwerwiegender Unfall kann jeden Treffen.

Ihr größtes Kapital ist die Fähigkeit Einkommen zu erzielen. Der Gesetzgeber hat mit einer Reihe von Versicherungspflichten für eine elementare Absicherung des Einkommens gesorgt. Diese Grunddeckungen reichen aber in der Regel nicht aus. Ein Unfall kann jedem passieren, die Folgen können schwerwiegend sein. Die gesetzliche Lohnfortzahlung im Krankheitsfall reicht aber nur für ein paar Monate. Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente wurden für jüngere Versicherte gerade abgeschafft und durch die leistungsschwächere Erwerbsminderungsrente ersetzt.

Ein zusätzlicher Berufsunfähigkeitsschutz mit angemessenen Leistungen im Versicherungsfall ist deshalb ebenso unverzichtbar geworden wie eine Unfallversicherung. Die eine deckt den lauenden Einkommensbedarf bei dauernder Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, die andere den Kapitalbedarf, wenn im Invaliditätsfall das Lebensumfeld an die veränderte Situation angepasst werden muss. Der behindertengerechte Umbau einer Wohnung kann leicht einen sechsstelligen Eurobetrag verschlingen.

Die Unfallversicherung sollte nur gegen die finanziellen Risiken einer Invalidität absichern. Bausteine, die in anderen Unfallversicherungen enthalten sein mögen, lassen sich durch diese Versicherungen besser bzw. umfassender absichern. Beispiel: Der Todesfallschutz ist bei einer Unfallversicherung immer auf den Fall beschränkt, dass der Tod durch den Unfall verursacht wird. Die Lebensversicherung deckt dagegen den Unfalltod genauso ab wie den Tod aufgrund von Krankheit. Eine Unfallpolice sollte umso höhere Leistungen bieten, je schwerer der Invaliditätsfall ist.