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Beihilfe Beamte und Private Krankenversicherung

Beihilfetarife für Beamte

Die beamtenrechtliche Krankenfürsorge des Dienstherrn wird Beihilfe genannt und versorgt den Beamten und dessen Familie im Krankheits- und Pflegefall. Die Beihilfe ist ein eigenständiges Vorsorgesystem welches die Eigenvorsorge des Beihilfeberechtigten Beamten ergänzt. Die Absicherung der Restkosten mit einer Privaten Krankenversicherung ist für den Beamten notwendig. Der Dienstherr (z.B. Bund, Land oder Kommunalbehörde) regelt seine Leistungen in der Beihilfeverordnung. Eine einheitliche Verordnung gibt es nicht, vielmehr haben einzelne Bundesländer eigene Verordnungen.

Beihilfeberechtigte

Beihilfeberechtigt sind u.a. Beamte, Richter, Ruhestandsbeamte, Anwärter und berücksichtigungsfähige Angehörige. Beihilfen werden entsprechend den geltenden Bemessungssätzen auf schriftlichen Antrag gegenüber der Beihilfestelle gewährt. Diese Beihilfesätze bundeslandabhängig sowie familien- und personenbezogen.

Beamtenversicherung und Krankenversicherung

Die Kostenversicherung für Beihilfeberechtigte in der Privaten Krankenversicherung sollte sorgfältig ausgewählt und entsprechend an die Beihilfevorschriften des jeweiligen Landes/Bund angepasst werden. Berücksichtigt werden sollten die beihilfefähigen Besonderheiten (Eigenbehalte, Belastungsgrenzen oder Kostendämpfungspauschalen) und die Tarifvarianten der Privaten Krankenversicherer für Beihilfeempfänger.

Beihilfebemessungssatz

  Bund und angeschlossene Länder Land Hessen
Beamtin, Beamter 50% 50% ambulant/zahn 65% stationär (+5% je berücksichtigungsfähigem Angehörigen)
mit 2 oder mehr Kindern 70% +5% (siehe Kinder)
Ehegatten 70% +5% (wenn berücksichtigungsfähig)
Versorgungsempfänger 70% +10%
Kinder 80% +5% (wenn berücksichtigungsfähig)
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