Beihilfe Beamte und Private Krankenversicherung
Beihilfetarife für Beamte
Die beamtenrechtliche Krankenfürsorge des Dienstherrn wird Beihilfe genannt und versorgt den Beamten und dessen Familie im Krankheits- und Pflegefall. Die Beihilfe ist ein eigenständiges Vorsorgesystem welches die Eigenvorsorge des Beihilfeberechtigten Beamten ergänzt. Die Absicherung der Restkosten mit einer Privaten Krankenversicherung ist für den Beamten notwendig. Der Dienstherr (z.B. Bund, Land oder Kommunalbehörde) regelt seine Leistungen in der Beihilfeverordnung. Eine einheitliche Verordnung gibt es nicht, vielmehr haben einzelne Bundesländer eigene Verordnungen.
Beihilfeberechtigte
Beihilfeberechtigt sind u.a. Beamte, Richter, Ruhestandsbeamte, Anwärter und berücksichtigungsfähige Angehörige. Beihilfen werden entsprechend den geltenden Bemessungssätzen auf schriftlichen Antrag gegenüber der Beihilfestelle gewährt. Diese Beihilfesätze bundeslandabhängig sowie familien- und personenbezogen.
Beamtenversicherung und Krankenversicherung
Die Kostenversicherung für Beihilfeberechtigte in der Privaten Krankenversicherung sollte sorgfältig ausgewählt und entsprechend an die Beihilfevorschriften des jeweiligen Landes/Bund angepasst werden. Berücksichtigt werden sollten die beihilfefähigen Besonderheiten (Eigenbehalte, Belastungsgrenzen oder Kostendämpfungspauschalen) und die Tarifvarianten der Privaten Krankenversicherer für Beihilfeempfänger.
Beihilfebemessungssatz
| Bund und angeschlossene Länder | Land Hessen | |
| Beamtin, Beamter | 50% | 50% ambulant/zahn 65% stationär (+5% je berücksichtigungsfähigem Angehörigen) |
| mit 2 oder mehr Kindern | 70% | +5% (siehe Kinder) |
| Ehegatten | 70% | +5% (wenn berücksichtigungsfähig) |
| Versorgungsempfänger | 70% | +10% |
| Kinder | 80% | +5% (wenn berücksichtigungsfähig) |
