Studentenversicherung
Als Student in der privaten Krankenversicherung
Auch als Student besteht die Möglichkeit, sich privat zu versichern. Allerdings müssen hierbei einige Punkte beachtet werden. Denn grundsätzlich besteht eine Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung für Studenten. Sofern Studenten jedoch bisher durch die Eltern in einer privaten Krankenversicherung versichert waren, kann sich der Student bei Antritt des Studiums von der gesetzlichen Versicherungspflicht entbinden lassen. Dies muss jedoch innerhalb einer dreimonatigen Frist ab Aufnahme des Studiums geschehen. Etwas anders verhält sich der Sachverhalt, wenn der Student bisher gesetzlich versichert war. In diesem Fall ist ein Übertritt in die private Krankenversicherung erst ab dem 25. Lebensjahr möglich, da hier die gesetzliche Familienversicherung endet.
Ein wichtiger Faktor stellt auch die Anwartschaftsversicherung dar, die abgeschlossen werden sollte. Denn bei Eintritt in das Berufsleben liegt der Verdienst in aller Regel unterhalb der Versicherungspflichtgrenze, was eine Versicherungspflicht zur Folge hat. Die Anwartschaftsversicherung sorgt nun dafür, dass ein späterer Rückkehr zur privaten Krankenversicherung möglich ist.
Die Beiträge für Studenten sind geringer als die anderen Tarife, beinhalten jedoch auch nicht die vollen Leistungen. Teilweise gibt es auch spezielle Studententarife, die jedoch häufig damit verbunden sind, dass während der Zeit des Studiums keine Altersrückstellungen gebildet werden. Bevor ein Wechsel in die private Krankenversicherung erfolgt, empfiehlt es sich, weitere Informationen zu diesem Thema einzuholen um die zu erwartenden Kosten und die Leistungen zu kennen, sowie Kenntnis über Bedingungen und Konsequenzen, sowie Vor- und Nachteile zu erhalten.