Für eine unabhängige Beratung zur Immobilienfinanzierung gibt es das Berufsbild des sogenannten Honorar-Immobiliardarlehensberater nach § 34i GewO (Gewerbeordung); kurz: Honorar-Darlehensberater. Wer eine unabhängige Beratung zu grundrechtlich abgesicherten Immobiliendarlehen anbietet, oder als unabhängiger Honorar-Immobiliardarlehensvermittler auftritt

  • 👉 darf keine Provisionen oder sonstige Zuwendungen von Darlehensgebern annehmen
  • 👉 muss aus einer hinreichenden Anzahl von geeigneten Verträgen aus dem Markt auswählen können und auf Geeignetheit prüfen
  • 👉 es darf keine Abhängigkeit zum Darlehnsgeber bestehen
  • 👉 verfügt über die Erlaubnis nach § 34i GewO

Voraussetzung für Immobiliardarlehensvermittler

Ein Immobiliardarlehensvermittler muss – unabhängig ob auf Honorar- oder Provisionsbasis tätig – über eine Erlaubnis nach § 34i GewO (Gewerbeordnung) verfügen. Voraussetzungen zur Erlangung der Gewerbe-Erlaubnis sind

  • 👉 Zuverlässigkeit
  • 👉 geordnete Vermögensverhältnisse
  • 👉 eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
  • 👉 und vor allem ein Sachkundenachweis

Ein Nachweis über die Sachkunde kann für ältere Darlehensberater über den Nachweis der langjährigen Tätigkeit in der Vermittlung von Immobiliardarlehen erfolgen (“Alte-Hasen-Regelung”) oder über eine fachkundige Prüfung zum “Geprüfter Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung / Geprüfte Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK”. Unsere Berater in der Baufinanzierung Frankfurt verfügen alle über einen zertifizierten IHK-Abschluss.

In der Beratung und Vermittlung von Immobiliardarlehensverträgen dürfen ausschließlich Mitarbeiter beschäftigt werden, welche zuverlässig sind und über die notwendige Sachkunde verfügen.

Vorteile des Honorar-Immobiliardarlehensberater

Nicht erst in Zeiten hoher Darlehenszinsen sind Kosten und deren Einfluss auf den Zins von Bedeutung, insbesondere bei hohen Darlehenssummen wirkt sich die kleinste Nachkommastelle enorm auf die monatliche Belastung mit einer Annuität aus.

Gute Beratung kostet Geld, keine oder eine provisionsgesteuerte Beratung kostet gegebenenfalls mehr Geld.

André Perko, CEO, FINANCEDOOR GmbH

Neben der Transparenz und Klarheit der Beratervergütung gibt es natürlich einen handfesten Vorteil der Honorarberatung: eine niedrigere Sollzinsbelastung bei Darlehensverträgen.

Üblicherweise werden bei klassischen herkömmlichen Beratungen zur Baufinanzierung keine Entgelte fällig, vielmehr bezahlt der Verbraucher die Beratung über einen Zinsaufschlag auf den Darlehenszins. Dieser Aufschlag entfällt bei einem Honorar-Immobiliardarlehensberater und verbilligt damit die Immobilienfinanzierung.

Vorteile des Honorar-Immobiliardarlehensvermittler

Die Vergütung gegen eine Provision ist nicht immer negativ, sondern hat auch gewichtige Vorteile:

  • Der Markt und die Auswahl an Bankpartnern ist groß bis riesig, da alle Banken auf das bewährte Vergütungssystem setzen. Die Auswahl an Bankpartner die ohne Gebühren auskommen ist an einer Hand ablesbar.
  • Das mögliche Eigenkapital, welches für einen Immobilienerwerb eingesetzt werden kann verringerst sich um die Zahlung an den Honorar-Immobiliardarlehensberater.

Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag

Der Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag ist ein “entgeltlicher Darlehensvertrag” zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber (z.B. einer Bank) und einem Verbraucher als Darlehensnehmer, der grundpfandrechtlich (z.B. mit einer Grundschuld oder Hypothek) besichert ist, und auf Eigentum oder Erwerb eines Grundstücks, von Gebäuden oder grundstücksgleichen Rechten ausgelegt ist.

Honorarberatung in der Geldanlage

Was für die Immobilienfinanzierung der Honorar-Immobiliardarlehensberater ist, ist in der Vermögensberatung der Honrar-Finanzanlagenberater nach § 34h GewO. Diesem Honorarberater ist die Vergütung über Provision ebenfalls untersagt.

Registrierung als Honorar-Immobiliardarlehensberater

Die Erlaubnispflicht des Honoar-Immobiliardarlehensvermittler bzw. Honorar-Darlehensberater ist im § 34i GewO geregelt.  Dort ist auch die Registrierung als Immobiliardarlehensvermittler, welche auf Provisionsbasis arbeiten, geregelt. Allerdings muss die Entscheidung mit der Registrierung festgelegt werden und kann im Vermittlerregister www.vermittlerregister.info jederzeit öffentlich überprüft werden. Eine Beratung darf ausschließlich auf Honorarbasis erfolgen, wenn die Registrierung nach § 34i Absatz 5 GewO erfolgt ist.

Honorar-Immobiliardarlehensberater dürfen keine Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler und Immobiliardarlehensvermittler dürfen keine Tätigkeit als Honorar-Immobiliardarlehensberater ausüben.