Für eine unabhängige Beratung gibt es spätestens ab dem 21.3.2017 das Berufsbild des sogenannten Honorar-Immobiliardarlehensvermittler (kurz: Honorar-Darlehensvermitler). Wer eine unabhänge Beratung zu grundrechtlich abgesicherten Immobiliendarlehen anbietet, oder als unabhängiger Honorar-Immobiliardarlehensvermittler auftritt
- darf keine Provisionen oder sonstige Zuwendungen von Darlehensgebern annehmen
- muss aus einer hinreichenden Anzahl von geeigneten Verträgen aus dem Markt auswählen können und auf Geeignetheit prüfen
- es darf keine Abhängigkeit zum Darlehnsgeber bestehen
Erlaubnis nach §34i GewO (Gewerbeordnung)
Ein Immobiliardarlehensvermittler muss – unabhängig ob auf Honorar- oder Provisionsbasis tätig – über eine Erlaubnis nach §34i GewO verfügen. Voraussetzungen zur Erlangung der Erlaubnis sind
- Zuverlässigkeit
- geordnete Vermögensverhältnisse
- eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
- und vor allem ein Sachkundenachweis
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Ein Nachweis über die Sachkunde kann beispielsweise über den Nachweis der langjährigen Tätigkeit in der Vermittlung von Immobiliardarlehen erfolgen (“Alte-Hasen-Regelung”) oder beispielsweise über eine Prüfung zum “Geprüfter Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung / Geprüfte Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK”.
In der Beratung und Vermittlung von Immobiliardarlehensverträgen dürfen ausschließlich Mitarbeiter beschäftigt werden, welche zuverlässig sind und die notwendige Sachkunde aufweisen.
Vorteile des Honorar-Immobiliardarlehensvermittler
Gute Beratung kostet Geld, keine oder eine provisionsgesteuerte Beratung kostet gegebenfalls mehr Geld! Neben der Transparenz und Klarheit der Beratervergütung gibt es natürlich einen handfesten Vorteil der Honorarberatung : eine niedrigere Sollzinsbelastung bei Darlehensverträgen. Üblicherweise werden bei “herkömmlichen” Beratungen keine Entgelte fällig, vielmehr bezahlt der Verbraucher die Beratung über einen Zinsaufschlag auf den Darlehenszins. Dieser Aufschlag entfällt bei einer Honorarberatung und verbilligt damit die Immobilienfinanzierung.
Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag
Der Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag ist ein “entgeltlicher Darlehensvertrag” zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber (z.B. eine Bank) und einem Verbraucher als Darlehensnehmer, der gundpfandrechtlich besichert (z.B. mit einer Grundschuld oder Hypothek) ist, und auf Eigentum oder Erwerb eines Grundstücks, von Gebäuden oder grundstücksgleichen Rechten ausgelegt ist.
Registrierung als Honorar-Darlehensberater
Die Erlaubnispflicht des Honoar-Immobiliardarlehensvermittler bzw. Honoar-Darlehensberater ist im §34i geregelt gemeinsam mit den Immobiliardarlehensvermittlern (welche auf Provisionsbasis arbeiten). Allerdings muss die Entscheidung mit der Registrierung festgelegt werden und kann im Vermitterregister www.vermittlerregister.info jederzeit öffentlich überprüft werden. Eine Beratung darf ausschließlich auf Honorarbasis erfolgen, wenn die Registrierung erfolgt ist.