Update 2021: Gericht verbietet Vitaliy Produkt
Das Landgericht München I hat im Urteil vom 28. Januar 2021 (Az.: 12 O 8721/20) vollständig der Ansicht des BdV Bund der Versicherten angeschlossen und dem Versicherer verboten, die Vitality Klausel zu verwenden oder sich auf diese zu berufen. Die Generali und Dialog gingen in Berufung. Damit untersagt das Gericht dem Versicherer vergünstigte Prämien aufgrund gesundheitsbewusstem Verhalten.
Mit den Dialog Vitality Produkten bietet der Versicherungsmaklerversicherer Dialog Leben seit Juli 2017 eine Risikolebensversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung, bei der der Kunde seine Prämie selbst durch gesundheitsbewusstes Leben, Sport und gesunde Ernährung beeinflussen kann. Neben einer vergünstigten Versicherungsprämie erhält der Vertragsinhaber auch Rabattvorteile bei Warenhäusern, Sportartikelherstellern und weitern Partnerunternehmen, die dem Generali bzw. Dialog Vitality Programm angeschlossen sind.
Versicherungsbonus bei gesundem Leben und Sport
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