Raucher oder Nichtraucher? Auf die Beiträge einer Risikolebensversicherung hat dieses Merkmal eine starke Wirkung. Nichtraucher sind in der Risikolebensversicherung deutlich günstiger als Raucher. Raucher haben ein höheres Todesfallrisiko als Ihr Gegenpart. Ab wann gilt man nun aber als „Nichtraucher“, insbesondere wenn man „mit dem Rauchen aufgehört“ hat?
Bildquelle: #33099261 | Urheber: L.Klauser – fotolia.com
Wie werden Beiträge berechnet
Für die Versicherer sind in aller Regel vier wichtige Faktoren preisbestimmend:
- Der Gesundheitszustand
- Die Versicherungssumme / Höhe
- Die Dauer / Laufzeit
- Das Eintrittsalter
Die Wahrscheinlichkeit des Todes wird in der Lebensversicherung mit Sterbetafeln gemessen. Es werden Raucher und Nichtraucher-Sterbetafeln unterschieden. Beide bilden für sich ein getrenntes Kollektiv bzw. eine Risikogemeinschaft.
Vom Raucher zum Nichtraucher in der Risikolebensversicherung
Manch ein Verbraucher hat den guten Vorsatz „mit dem Rauchen aufzuhören“ in die Tat umgesetzt, und stellt sich nun die Frage, ab wann er möglicherweise in den Genuss einer günstigeren Risikolebensversicherungsprämie gelangt. Sind es wenige Tage, Wochen, Monate oder Jahre? Die Eigenschaft muss mindestens ein volles Jahr bestehen! Du kannst dann eine neue günstigere Versicherung beantragen, oder deinen bisherigen Rauchertarif in den günstigeren Nichtrauchertarif umwandeln. Die zweiter Option ermöglichen nicht alle Anbieter einer Lebensversicherung, bei manchem Versicherer bleibt man im Raucherkollektiv verhaftet. Hier kannst Du Tarife zur Risikolebensversicherung als Raucher und als Nichtraucher vergleichen.
Vom Nichtraucher zum Raucher
Manch ein Zeitgenosse wird vielleicht „rückfällig“ und fängt mit dem Rauchen (wieder) an. Ob hier eine Mitteilungspflicht und gegebenfalls Prämienerhöhung stattfindet regelt jeder Versicherer in seinen allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVBs). Um hier nicht gegen eine Obliegenheit zu verstoßen und im schlimmsten Falle den Versicherungsschutz zu gefährden, sollte eine Recherche erfolgen.
Schwindeln kann böse Folgen haben
Um als Nichtraucher in der Risikolebensversicherung zu gelten, könnte man in Versuchung geraten die Wahrheit nicht ganz so genau zu nehmen. Obacht, nicht nur das man seinen Versicherungsschutz vollständig verliert, es können auch Jahre lang Prämien umsonst entrichtet worden sein. Die Feststellung der Eigenschaft lassen sich Versicherer auch z.B. mit einem Cotinintest nachweisen, um „Schwindeleien“ von vornherein auszuschließen. Es gilt bei der Rauchereigenschaft, und bei allen weiteren Gesundheitsfragen immer bei der Wahrheit zu bleiben.
Ich habe schon mehrmals versucht mit dem Rauchen aufzuhören, geschafft habe ich es nie. Aber hoffe das ich es diesmal schaffe. Dieser Artikel ist sehr gut geschrieben und sehr wichtig für mich, für meinen Ziel.
Lg Lisa
Liebe Lisa, wünsche Dir viel Erfolg mit Deinem guten Vorsatz. Für die meisten Risikolebensversicherungen ist man Nichtraucher, wenn die letzte Zigarette zwölf Monate zurückliegt. LG, André