Unsere Versicherungsweiterbildung Erfahrungen als Versicherungsmakler: Wir haben mit Versicherungen zu tun. Als Versicherungsvermittler unterliegen wir dem §34 d GewO und insbesondere der damit verbunden Versicherungsvermittlerverordnung – kurz VersVermV. Die VersVermV verlangt von uns 15 Zeitstunden Weiterbildung pro Kalenderjahr.
Weiterbildungspflicht nach IDD
Die Weiterbildungspflicht im Umfang von 15 Zeitstunden soll das Fachwissen und die Kompetenz der mit Versicherungen betauten Personen erhalten. Die Aufsicht über Versicherungsvermittler liegt bei den Industrie- und Handelskammern (IHK), welche angehalten sind diese Weiterbildungsverpflichtung zu prüfen. Nach Aufforderung hat der zu Überprüfende entsprechende Nachweise über seine Fortbildung vorzulegen. Die Nachweise müssen einen Bezug zur Versicherungsberatung bzw. -Vermittlung haben und es soll ein Kundennutzen für Verbraucher entstehen.