Was passiert eigentlich mit deiner PKV während der Elternzeit: Eine Frage die sich privatversicherte Personen regelmäßig vor dem Abschluss einer Privaten Krankenversicherung stellen.

Sowohl für die Elternzeit und die Schutzfrist des Mutterschutzes, gilt dass das Arbeitsverhältnis weiterbesteht und quasi ruht. Privatversichert bleiben weiterhin PKV versichert, wenn Sie nicht vor der Elternzeit oder während des Mutterschutzes gesetzlich krankenversichert waren. Eine Versicherung in der GKV über die beitragsfreie Familienversicherung geht nicht.

Bezieher von Elterngeld müssen die Beiträge zur PKV weiter in voller Höhe zahlen, d.h. auch der Arbeitgeberanteil ist zu übernehmen. Eine Familienversicherung oder GKV Versicherung ist in aller Regel nicht möglich.