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Arbeitskraftversicherung | die beste Absicherung finden 

Sicher Deine Arbeitskraft ab

Die Arbeitskraft zu verlieren kann jeden treffen. Mit dem Arbeitskraftverlust sind Deine aktuellen und zukünftige Pläne gefährdet. Eine schwere Krankheit, ein Unfall oder eine Berufsunfähigkeit können von heute auf Morgen Dein Leben auf den Kopf stellen. Deine familiären und finanziellen Ziele, sich etwas aufzubauen - werden zerstört. Damit Du dann nicht im Regen stehst, spannen wir mit einer Arbeitskraftversicherung einen Schutzschirm, der Dich absichert.

Permanenter Wechsel aber nur eine Gesundheit

Die Arbeitswelt verändert sich immer schneller. Neue Berufe entstehen, Arbeitgeber wechseln und für Dich als Arbeitnehmer ist Flexibilität in jeder Hinsicht erforderlich. Bei aller Veränderung ist Deine Arbeitskraft einmalig. Deine Gesundheit in einem langen Arbeitsleben gibt es nur einmal. Auf Deine Arbeitskraft bist Du angewiesen, es gibt sie nur einmal. Eine schwere Krankheit oder ein Unfall können dauerhaft Deine Arbeitskraft gefährden. Schutz bietet eine Arbeitskraftversicherung.

Formen der Arbeitskraftversicherung

Jeder Berufstätige oder angehende Berufstätige sollte folglich an die Absicherung seiner Arbeitskraft denken: "Welche Versicherung ist geeignet?" Es gibt verschiedene Arten der privaten Absicherung. Jede Form der Absicherung hat ihre Berechtigung und passt für bestimmte Gruppen. So individuell wie heutige Berufe und Berufsbilder aussehen, so individuell ist auch der Wunsch nach einer individuellen Absicherung. Die Berufsunfähigkeitsversicherung stellt die wichtigste Form der Arbeitskraftabsicherung dar, Erwerbsunfähigkeitsversicherung, Grundfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung und Dread-Disease-Versicherung decken Teilbereiche beziehungsweise bestimmte Fähigkeiten ab.

Vorsicht bei Gesundheitsfragen

Versicherungen welche die Gesundheit betreffen werden mit einem Fragenkatalog zur Krankenvorgeschichte geprüft. Die Gesundheitsangaben zu Vorerkrankungen sollten sehr vorsichtig beantwortet werden. Sind Angaben zu machen, können diese zu einer Erschwernis führen. Arbeitskraftversicherungen oder Private Krankenversicherungen können einen Antragsteller auch ablehnen oder nur mit einem Risikozuschlag zu erschwerten Bedingungen annehmen. Bei einer Ablehnung bekommst Du eventuell keine weitere Versicherung mehr. Deshalb ist eine anonyme Risikovoranfrage bei Versicherungen vor einer Antragstellung ratsam. Als Versicherungsmakler Frankfurt haben wir jahrelange Erfahrung im Beurteilen und Prüfen von Anträgen und können als Arbeitskraftexperten unseren Kunden wertvolle Hilfe leisten. Denn wir wollen absolute Sicherheit für Dich und Deine Familie.

  • Dread-Disease-Versicherung

    Die Versicherung für schwere Krankheiten ("Dread-Disease-Versicherung") zahlt eine vereinbarte Versicherungssumme bei Auftreten von Krebs, Schlaganfall, Herzinfarkt oder einer anderen schweren Krankheit.

  • Krankentagegeldversicherung

    Die Krankentagegeldversicherung liefert einen Ausgleich zum Verdienstausfall als private Zusatzversicherung. Wegen einer Krankheit oder eines Unfalls kann der Verdienst gemindert oder ganz wegfallenl

  • Grundfähigkeiten

    Die Grundfähigkeitsversicherung bietet Hilfe bei Verlust definierter körperlicher oder geistiger Fähigkeiten. Denken, Sehen, Hören oder die Hände gebrauchen sind unter anderem solche Grundfähigkeiten.

  • Erwerbsunfähigkeit

    Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung bietet Schutz, wenn eine generelle Tätigkeit zu normalen Bedingungen am Arbeitsmarkt nicht mehr für mehr als 3 Stunden ausgeübt werden kann.

  • Berufsunfähig

    Berufsunfähig bist Du in Deinem ausgeübten Beruf wegen einer Krankheit oder eines Unfalls, wenn Du diesem nicht mehr zu 50 Prozent voraussichtlich für 6 Monate nachkommen kannst, so wie Du ihn im Gesunden ausgeübt hast.

arbeitskraftversicherung frankfurt

Ein gesetzlicher Schutz bei Berufsunfähigkeit besteht nur für vor dem 1.1.1961 Geborene. Für alle später Geborenen besteht lediglich noch die sogenannte Erwerbsminderungsrente. Dabei spielt der erlernte und ausgeübte Beruf keine Rolle mehr, sondern lediglich ob überhaupt noch eine Tätigkeit des Arbeitsmarktes ausgeübt werden kann. Hierfür kann jede Tätigkeit herangezogen werden.

Einzugsgebiete: Deutschland, Rhein-Main (z.B. Wiesbaden, Darmstadt, ...)

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