Pflegezusatzversicherung ist notwendig
Pflegebedürftigkeit und kann jeden treffen. Pflegebedürftigkeit ist ein Schock. Eine private Pflegezusatzversicherung hilft finanziell im Pflegefall, denn mehr als 3,9 Millionen Bürger sind bereits ein Pflegefall. Durch den medizinischen Fortschritt erreichen immer mehr Menschen ein hohes Alter und die Anzahl an Pflegebedürftigen steigt bis zum Jahr 2050 auf 5,0 Millionen Menschen an. Zwei Drittel davon werden zu Hause in ambulanter Pflege betreut, ein Drittel braucht ständige stationäre Pflege. Die Kosten für Pflegeleistungen werden von staatlichen Absicherung oft nicht annähernd gedeckt. Die Eigenbeteiligung für Bedürftige und deren Familien sind enorm. Diese Kosten können mit einer privaten Pflegezusatzversicherung aufgefangen werden.
Warum Du eine Pflegezusatzversicherung brauchst
Im Pflegefall bist Du auf andere angewiesen. Eine Pflegezusatzversicherung entlastet Deine Angehörigen. Die Belastung für Deine Familie und Angehörigen ist psychisch emotional und vor allem finanziell im Pflegefall hoch. Eine Pflegezusatzversicherung sorgt finanziell für Entlastung. Eine Pflegeversicherung sichert Deine Lebensqualität. Mit der zusätzlichen finanziellen Hilfe aus der Pflegezusatzversicherung kannst Du festlegen wo und wie Du gepflegt werden möchtest. Beispielsweise kann so ein Verbleib in den vertrauten vier Wänden mit Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes sichergestellt werden. Oder die Pflege in einem nahegelegenen Pflegeheim, um in der Nähe der Familie zu bleiben. Gerade im Alter ist eine gute Zusatzversicherung für die Lebensqualität entscheidend.
So viel Pflegetagegeld brauchst Du für Deine Versorgungslücke
Der Staat übernimmt mit der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten. Die Pflichtversicherung gilt für gesetzlich und privat Krankenversicherte gleichermaßen, und leistet immer nur einen geringen Anteil im Pflegefall. Deine Versorgungslücke beziehungsweise Finanzierungslücke kannst Du mit der Pflegezusatzversicherung schließen. Dein Eigenanteil im Pflegefall richtet sich nach dem Pflegegrad und der Art der Pflege, also ob Laienpflege durch Angehörige, professionelle ambulante oder stationäre Pflegedienste. Ungefähr 1600,- Euro ist Dein Eigenanteil. Wie hoch Deine Versorgungslücke im Pflegefall genau ist, hängt auch davon ab, inwieweit Du einen Teil der Kosten selbst übernehmen kannst. Beispielsweise kann Geld aus der gesetzlichen Rente, Vermögen oder Mieteinkünfte zu einer geringeren Finanzierungslücke führen. Der Beitrag für eine Tagegeld und die Leistungen sind unterschiedlich. Wir beraten Dich über die geeignete Höhe und besten Tarif frei über den Markt.
Wann Du eine Pflegezusatzversicherung abschließen solltest
Je früher, desto besser. Der perfekte Zeitpunkt ist immer jetzt. Die Beiträge für eine Pflegeversicherung hängen vom Eintrittsalter, beziehungsweise vom Alter bei Vertragsabschluss ab: Je jünger, desto günstiger die Beiträge. Zusätzlich bist Du in der Regel in jüngeren Jahren gesünder, als im höheren Alter. Mögliche Vorerkrankungen können zu einer Ablehnung des Versicherungsschutzes führen, oder aber zu einem versicherungsmedizinischen Beitragszuschlag führen. Gerade bei Vorerkrankungen ist die kompetente Beratung durch einen Pflegeexperten wichtig, dieser kann bei Bedarf eine Risikovoranfrage durchführen.
Begriff der Pflegebedürftigkeit nach dem Pflegestärkungsgesetz II
Pflegebedürftig im Sinne des § 14 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) XI sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Pflegebedürftig ist, wer körperliche, kognitive, psychische oder gesundheitliche Belastungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen kann. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, bestehen.
Die Feststellung erfolgt für GKV Versicherte durch den MDK Medizinischer Dienst der Krankenversicherung und für PKV Versicherte durch MedicProof der medizinische Dienst der Privaten Krankenversicherung.
Fakten zur Pflegeversicherung
Jeder Fünfte Pflegebedürftige ist unter 67 Jahre alt.
Die durchschnittliche Pflegedauer beträgt 7 Jahre.
Von den 85-Jährigen ist sicher jede Dritte pflegebedürftig.
Staatliche Absicherung übernimmt nur einen geringen Teil.
Knapp dreiviertel aller Pflegebedürftigen wird zu Hause durch Angehörige gepflegt.
Fast jeder Bundesbürger hat Angst an Demenz zu erkranken.
Dein persönlicher Pflegeplan
Wir erstellen auf Basis Deiner Versorgungslücke und Bedarfsanalyse, einen individuellen Pflegeplan. Mit Prüfung der Gesundheit und einem Leistungsvergleich über viele Pflegezusatzversicherungen, findet wir die ideale Pflegeversicherung für Dich.
Zusätzlich bieten wir EXTRA Helfer für FINANCEDOOR Kunden an: Pflege-Assistance durch Experten vor Ort bei einer anstehenden Pflegebedürftigkeit. Kostenfreie Anwaltliche Erstberatung zum Pflegeversicherungsrecht Frankfurt.
Kinder haften im Pflegefall
Reicht das angesparte Vermögen, die staatliche Pflichtversicherung und die Altersvorsorge der Eltern nicht aus, um die hohen Pflegekosten zu tragen, nimmt der Staat die Kinder der pflegebedürftigen Person in die Pflicht. In der Praxis übernimmt das Sozialamt die Kosten der Pflege und fordert diese nach Vorleistung, dann bei den unterhaltspflichtigen Kindern wieder ein. Du möchtest Deine Angehörigen entlasten und niemandem auf der Tasche liegen, dann ist die Absicherung über ein Pflegetagegeld Pflicht. Im aller schlimmsten Fall wirst Du vom Pflegefall zum Sozialfall.
Arten der Pflegeversicherung
Es gibt drei Varianten der ergänzenden Pflegeversicherung: Die Pflegerentenversicherung zahlt je nach Vereinbarung eine Rente pro Monat aus, sobald die Pflegebedürftigkeit festgestellt ist. Die Pflegekostenversicherungen erstatten nach Vorleistung der gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung die verbleibenden Kosten je nach Vereinbarung und Tarif bis zur vollständigen Höhe. Die Pflegetagegeldversicherung zahlt als Leistung ein Pflegetagegeld für jeden Tag der Pflege . Der Staat hilft mit dem Abschluss einer geförderten Versicherung, dem Pflege-Bahr. Unsere Finanzberater Frankfurt am Main helfen Dir mit einem individuellen Pflegeplan und auf Wunsch auch mit einem umfassenden Finanzcheck.
Arten der Pflege
Laienpflege: eine nicht in der Pflege ausgebildete Vertrauensperson - oftmals ein Angehöriger - übernimmt die Pflege. Dem Pflegenden entstehen nicht selten Einkommensverluste aus der Aufgabe des eigenen Berufs für die Dauer der Pflegeleistung. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung zahlt hierfür am wenigsten.
Ambulante Pflege: Ein professioneller Pflegedienst übernimmt die Pflege ambulant, d.h. im Hause des Versorgungsempfängers.
Stationäre Pflege: Die Pflege im Pflegeheim oder einer Seniorenresidenz.
Highlights unseres Pflegplans
Unser Pflegeplan für Dich: Analyse Deiner Pflege-Versorgungslücke, umfassender Leistungsvergleich zahlreicher Anbieter, und Berücksichtigung möglicher - auch schwerer - Vorerkrankungen. Über alle Pflegegrade inklusiver staatlicher Pflegeförderung mit Pflege-Bahr.
Persönliche Beratung durch Experten.
Kundenbonus: Unterstützung unserer Kunden durch Professionelle Dienstleister mit Assistance-Beratung vor und zu einem Pflegefall. Anwaltliche rechtliche Beratung zu Rechtsansprüchen und Verhaltensanforderungen.
Ganzheitliche Betrachtung im Versorgungsfall
Neben der obligatorischen gesetzlichen Pflegeversicherung, bietet die private Pflegezusatzversicherung eine weitere Bedarfsdeckung um einen Eigenanteil im Pflegefall zu decken. Allerdings sollten auch die gesamte finanzielle Situation, unter anderem im Alter geklärt sein und mögliche Mittel aus weiteren Quellen untersucht werden. Unsere Ruhestandsplanung liefert eine gute Orientierung zur Versorgungssituation im Alter. Sie liefert Antworten zu einer bestehenden Altersvorsorge, Geldanlagen und Immobilien.
Beispiel einer durchschnittlichen stationären Pflege-Lücke
Kosten der stationären Pflege | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 | Summe |
---|---|---|---|---|---|---|
gesetzliche Leistungen bei vollstationärer Pflege (mtl.) | 125,- Euro | 770,- Euro | 1262,- Euro | 1775,- Euro | 2005,- Euro | |
durchschnittliche Kosten Unterkunft/Verpflegung | 0,00 Euro | 2625,- Euro | 3160,- Euro | 3715,- Euro | 3715,- Euro | |
monatlicher Fehlbetrag | 125,- Euro | -1855,- Euro | -1898,- Euro | -1940,- Euro | -1710,- Euro | |
empfohlenes Pflegetagegeld für Restdeckung | 0,00 Euro | 62,00 Euro | 64,00 Euro | 65,00 Euro | 57,00 Euro | |
ca. Dauer der Pflegebedürftigkeit | 0J, 0M | 0J, 6M | 0J, 6M | 0J, 6M | 1J, 0M | 2J, 6M |
Fehlbetrag gesamt über Dauer | 0,00 Euro | -11130,- Euro | -11388,- Euro | -11640,- Euro | -20.520,- Euro | -54678,- Euro |
Pflegereform 2022
Die vom Deutschen Bundestag beschlossene Pflegereform, sichert unter vielen weiteren Änderungen, den Pflegebedürftigen vor einer Überforderung steigender Kosten. Die gesetzliche Pflegeversicherung, insbesondere bei einer Versorgung im Pflegeheim, wird ein der Eigenanteil bei monatlich stationärer Pflege begrenzt. Der Zuschuss wir in Abhängigkeit der Dauer des Verweilens im Pflegeheim gewährt. Es wird bis 12, ab 12, ab 24, ab 36 Monaten unterschieden und ein Zuschuss zwischen 5 und 70 Prozent des Eigenanteils in Geld an den Pflegekosten bezahlt. Der durchschnittliche Leistung liegt - Bundeslandabhängig - bei ca. 900,- Euro. Die höhere Beteiligung wird allerdings nur auf die Pflegekosten gewährt, nicht auf die Kosten für Unterkunft und Verpflegung.
Wie wird eine Pflegegrad ermittelt
Im Prüfverfahren durch den Medizinischen Dienst wird der Grad der Selbständigkeit ermittelt. Hierfür werden sechs Lebensbereiche unterschieden und für die Ermittlung herangezogen: Mobilität, Selbstversorgung (Essen, Körperpflege), Gestaltung des Alltaglebens, Umgang mit krankheitsspezifischen Anforderungen, Kognitive und kommunikative Fähigkeiten und psychische Problem. Für die einzelnen Bereiche werden Punkte ermittelt, deren Gesamtzahl über den Pflegegrad entscheidet. Der Grad 1 ist hier eine geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten und der Grad 5 ist die schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.