In Hessen gilt für die Krankenversicherung von Kindern von Beamten eine besondere Regelung. Anders als in anderen Bundesländern besteht keine Wahlfreiheit zwischen PKV und GKV für das Kind, sofern eine Familienversicherung in der gesetzlichen Kasse möglich ist.
- Erst wenn die Familienversicherung ausgeschlossen ist (z.B. weil das Einkommen des Beamten über der Versicherungspflichtgrenze liegt und höher ist als das des gesetzlich versicherten Elternteils), darf das Kind bei einer Privaten Krankenversicherung versichert werden
- Wenn ein Elternteil Beamter ist und der andere Elternteil gesetzlich krankenversichert (GKV) ist, prüft die Beihilfestelle zunächst, ob das Kind über den gesetzlich versicherten Elternteil kostenlos in der Familienversicherung der GKV mitversichert werden kann.
- Ist diese beitragsfreie Familienversicherung möglich, muss das Kind in der GKV versichert bleiben. Eine private Krankenversicherung (PKV) für das Kind ist dann nicht zulässig.
Muss ein Kind in Hessen automatisch in die PKV eines Beamten?
Entscheidend ist die GKV des Elternteils, welches in der gesetzlichen Kasse verbleibt. Ist dort die kostenlose Familienversicherung möglich, besteht in Hessen keine Wahlfreiheit für das Kind in der Beihilfe-PKV des anderne Elternteils versichert zu sein.