In Hessen gilt für die Krankenversicherung von Kindern von Beamten eine besondere Regelung. Anders als in anderen Bundesländern besteht keine Wahlfreiheit zwischen PKV und GKV für das Kind, sofern eine Familienversicherung in der gesetzlichen Kasse möglich ist.
- Erst wenn die Familienversicherung ausgeschlossen ist (z.B. weil das Einkommen des Beamten über der Versicherungspflichtgrenze liegt und höher ist als das des gesetzlich versicherten Elternteils), darf das Kind bei einer Privaten Krankenversicherung versichert werden
- Wenn ein Elternteil Beamter ist und der andere Elternteil gesetzlich krankenversichert (GKV) ist, prüft die Beihilfestelle zunächst, ob das Kind über den gesetzlich versicherten Elternteil kostenlos in der Familienversicherung der GKV mitversichert werden kann.
- Ist diese beitragsfreie Familienversicherung möglich, muss das Kind in der GKV versichert bleiben. Eine private Krankenversicherung (PKV) für das Kind ist dann nicht zulässig.
Muss ein Kind in Hessen automatisch in die PKV eines Beamten?
Entscheidend ist die GKV des Elternteils, welches in der gesetzlichen Kasse verbleibt. Ist dort die kostenlose Familienversicherung möglich, besteht in Hessen keine Wahlfreiheit für das Kind in der Beihilfe-PKV des anderne Elternteils versichert zu sein.

Private Krankenversicherung mit Beihilfe oder Familienversicherung in der GKV?
Wann ist doch eine PKV für das Kind möglich?
- Eine Familienversicherung wird ausgeschlossen, wenn das Einkommen des beihilfeberechtigten Beamten über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt. (2025: 73800 Euro) Der beihilfeberechtigte Beamte mehr verdient als der Partner.
- Eine PKV wird auch möglich, wenn beide Eltern privat versichert sind.
- Bei unverheirateten Paaren, wird auf die Mutter abgestellt.
- Das Kind hat eigene Einkünfte über der zulässigen Grenze von 535 Euro und fällt damit aus der beitragsfreien Familienversicherung.
Auf Wunsch in die PKV, statt in der GKV bleiben zu müssen
Solange die beitragsfreie Familienversicherung in der GKV möglich ist, besteht in Hessen keine Wahlfreiheit. Die Beihilfestelle des Landes Hessen prüft den Beihilfeanspruch. Das Kind muss in der GKV bleiben, auch wenn der beihilfeberechtigte Elternteil dies anders wünscht und sich über die Vorteile der PKV im Klaren ist.
Fazit:
Dein Kind kann in Hessen nur dann privat versichert werden, wenn die Familienversicherung in der GKV ausgeschlossen ist – insbesondere, wenn das Einkommen des Beamten über der Versicherungspflichtgrenze (JAEG) liegt und höher ist als das des GKV-versicherten Elternteils, oder wenn beide Eltern privat versichert sind. In allen anderen Fällen ist eine PKV für das Kind nicht möglich.
Auch interessant:
Finanzberater, CEO + Gründer der Frankfurter FINANCEDOOR GmbH.
Ich schreibe über die Praxis unserer Privaten Finanzberatung. Alltägliches und Wissenswertes aus den Bereichen: Anlageberatung, Altersvorsorge, Vorsorge und Versicherung.