Unsere Versicherungsberatung liefert Dir die Antworten
Dein Versicherungsberater Frankfurt klärt auf: Bist Du richtig versichert? Suchst Du eine preiswerte und gute Versicherung? Hast Du Zweifel an der Qualität oder Geeignetheit von bestehenden Versicherungen? Lass Deine Versicherungsverträge neutral prüfen und nutze unsere Versicherungsberatung. Jetzt.
Die neutrale Versicherungsberatung ist eine unabhängige Beratung zu Versicherungen und unabhängig von einem Verkauf. Vor einem Abschluss möchtest Du vielleicht zuerst neutral wissen, ob ein Schutz für Dich sinnvoll ist. Unabhängig von einem Verkaufsgespräch die für Dich beste Versicherung finden. Ein Versicherungsberater rät auch aktiv von ungeeigneten Verträgen für Dich ab.
Als Versicherungsmakler bieten wir Dir Versicherungsberatung als Vollmandat oder Teilmandat an. Du bestimmst welche Themen beauftragt werden. Dir liegt ein Angebot vor, Du bist aber nicht sicher ob es für Dich geeignet und das Beste ist. Du wünscht einen umfänglichen neutralen Angebotsvergleich und Analyse. Hier wäre das Teilmandat "Vertragsprüfung" zu empfehlen. Ein Vollmandat ist eine kompletter Versicherungscheck "Versicherungsinspektion" all Deiner Verträge mit neutraler Empfehlung. Bei der Altersvorsorge in Form von Lebens- und Rentenversicherungen ist das Mandat "Ruhestandsplanung" möglich.
Versicherungsberater bieten Dir
das Prüfen, Ändern und Vereinbaren von Versicherungsverträgen
neutrale Analyse Deiner Risiken
Durchsicht und Optimieren bestehender Versicherungen
Erstellen Versicherungskonzepte für Deinen Bedarf
Erklären und rechnen Versorgungslücken
Vermeiden einer Doppelversicherung
Prüfung der Machbarkeit von Versicherungen (Risikovoranfragen)
Verhandeln Beiträge und Bedingungen für Dich
Führung Deiner Versicherungsunterlagen (Versicherungsordner)
Versicherungsberatung 2023 ausgezeichnet
Bei der Versicherungsberatung fällt das Honorar nach Beauftragung und Beginn der Tätigkeit des Versicherungsberaters an. Oft ist der Umfang einer Aufgabe unterschiedlich, daher bieten wir immer zunächst ein unverbindliches Erstgespräch an, in welchem wir mit Dir den Umfang und Aufgabe klären und uns auch Kennenlernen können. Damit kaufst Du nicht die Katze im Sack und weißt auch vor einer Beauftragung exakt welche Kosten entstehen. Das ist fair und transparent. Unsere Beratung ist dadurch auch im Jahr 2023 wieder vielfach als "ausgezeichnet" von unseren Kunden bewertet worden. Teste uns jetzt und fordere Dein erstes unverbindliches Kennenlerngespräch an.
So wird der Versicherungsberater bezahlt
Der Versicherungsberater wird im §34d GewO Gewerbeordnung geregelt. Zur Erlangung des § 34d wird für die Versicherungsmakler weiterhin neben einer Berufshaftpflichtversicherung, einem guten Leumund auch eine Sachkundenachweis benötigt. Der Versicherungsvermittler muss VOR Abschluss des Versicherungsvertrages dem Verbraucher mitteilen, wie er vergütet wird. Das können unter anderem sein: Als Honorarberater eine Gebühr sprich Honorar vom Kunden, eine in der Versicherungsprämie eingerechnete Provision vom Versicherer oder aber eine Kombination aus beidem. Finanzberater und Makler sind anders als Vertreter oder Mehrfachagenten nicht an eine oder mehrere Versicherungsunternehmen gebunden, sondern beraten frei und sind damit ausschließlich für ihre Kunden tätig.
Unterschiedliche Berufstypen
Der Versicherungsberater unterscheidet sich vom Versicherungsmakler. In der Gewerbeordnung regelt der §34e Absatz 1 den als Honorarberater tätigen Berater, der im Gegensatz zum Versicherungsvermittler keine Versicherung nach der Beratung besorgen darf. Die Annahme von Provisionen der Versicherungsunternehmen ist untersagt. Unpraktisch ist daher der Gang nach der Beratung zum Vermittler für einen Abschluss. Mit dem Beschluss der IDD - Insurance Distribution Directive 2017: Versicherungsvertriebsrichtlinie der Europäischen Union wird die Berufsausübung neu geregelt. So ist es ab dem 28.02.2018 auch dem als Versicherungsberater tätigen Honorarberater möglich Versicherungen zu vermitteln. Eine Annahme von umgangssprachlich Provisionen und Maklercourtagen bleibt ihm weiterhin verwehrt. In Frankfurt am Main regelt die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) die Registrierung und Erlaubnis der Versicherungsmakler und Versicherungsberater.