Nutze die Rürup-Renten Beratung zur staatlich geförderten Altersvorsorge und profitiere von der steuerlichen Absetzbarkeit der Basisrente.
👉 Wir zeigen Dir wie funktioniert die Rürup-Rente ob es für dich sinnvoll ist und sich lohnt.
⚠️ Seit 2023 sind 100 Prozent der eingezahlten Beiträge steuerlich absetzbar. ⚠️
👉 Einen bestehenden Rürup Vertrag können wir prüfen, und beurteilen ob die aktuelle Rürup-Rente schlecht ist oder Potential zur Verbesserung besitzt.
Die Rürup-Rente ist eine staatlich geförderte Private Altersvorsorge.
Auch als Basisrente betitelt, baut sie eine lebenslange Rente auf. Die besondere Förderung erhält der Rürup-Sparer vom Gesetzgeber über großzügige Steuervorteile. Die Beiträge sind von Anfang an als Sonderausgaben steuerlich absetzbar.
Ab Januar 2023 sind 100 Prozent von 26.528 Euro steuerwirksam absetzbar.
Die Bundesregierung hat mit dem 3. Entlastungspaket den jährlich um 2 Prozent steigenden Absetzanteil auf 100 Prozent erhöht, ursprünglich waren 96 Prozent im Jahr 2023 vorgesehen. Damit lassen sich Einkommensteuer, ein eventuell noch vorhandener Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer sparen.
Bei Verheirateten ist oftmals sogar der doppelte Betrag möglich, das heißt bis zu 53.056 Euro sind steuerwirksam im Jahr 2023 in eine Rürup-Rente zahlbar.
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Rürup Rente für wen
Für wen ist die Rürup-Rente möglich? Ein Rürup Vertrag wir oft nur mit Selbständigen oder einem Freiberufler in Verbindung gebracht. Da eine Riester-Rente für Selbständige nicht geht.
Für Selbständige ohne Pflicht zur Einzahlung in die Deutsche Rentenversicherung ist die Rürup-Rente beliebt.
Es bestehen wenig Alternativen zur gesetzlichen Rente und die Riester-Rente oder betriebliche Altersvorsorge (bAV) sind nicht möglich.
⚠️ Die Rürup-Rente Rente ist aber für ALLE möglich, insbesondere auch Angestellte. ⚠️
👉 Der Abschluss eines Rürup Vertrags lohnt sich besonders für gut verdienende Gutverdiener. Angestellte und besonders auch deren einkommenslose Partner in der Familie deren Einkommen gering ist. Die Steuerlast der Familie hoch ist, sowie für die Generation 50+.
Allen genannten steht die geförderte Altersvorsorge offen in den bis zu 51278,- Euro gefördertes Volumen eingebracht werden kann. Hat der Sparer bis zum Rentenbeginn nur noch wenige Jahre, kann dennoch ein beachtlicher Beitrag in die Altersvorsorge eingebracht werden.
Tipps zur Rürup-Rente
Flexible Anlage: Die Anlage innerhalb der Rürup-Rente ist kein staatlicher Topf. Du kannst Deine Anlage frei bestimmen und beispielsweise auf Investmentfonds oder ETFs zurückgreifen (ETF Rürup). Eine konservative Anlage mit fester Verzinsung oder Garantie ist ebenfalls möglich. Ein wesentlicher Vorteil besteht auch im Verzicht auf die Bruttobeitragsgarantie, die zu Lasten einer Rendite geht.
Flexible Beitragszahlung: In die Rürup-Rente ist flexibel einzahlbar. Ein laufender Beitrag kann damit mit einer Sonderzahlung kombiniert werden. Auch eine Jahreszahlung in unterschiedlicher Höhe ist möglich. Diese Einzahlungsmöglichkeiten sind bei schwankenden Einkommensverhältnissen von Vorteil. Selbständige und Freiberufler schätzen dies, genau so wie Angestellte mit Boni-Zahlungen.
Rürup-Rente und BU
Die Rürup-Rente ist mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) kombinierbar und damit kannst Du für die Rente vorsorgen und gleichzeitig Deine Arbeitskraft absichern.
Die Kopplung der Rürup-Rente mit der Berufsunfähigkeit hat den entscheidenden Vorteil der steuerlichen Absetzbarkeit der gesamten Prämien.
Meist ist ein selbständiger Arbeitskraftschutz nicht als Sonderausgabe geltend zu machen. In der Kombination zählt der Beitrag aber zu den Altersvorsorge-Aufwendungen und ist bis zur Förderhöchstgrenze von 26.528Euro im Jahr 2023 absetzbar. Dies ist ein klarer Vorteil.
In der Kombination der BU Versicherung mit Rürup gibt es aber auch Nachteile. Zuerst ist im BU-Leistungsfall die zustehende Rente voll zu versteuern. Dadurch ergibt sich eine niedrigere Berufsunfähigkeitsrente im Vergleich zu einem alleine selbständigen Vertrag. Eine wesentliche Minderung die berücksichtigt werden muss, damit der Vorteil der Rürup-Rente nicht in einem Nachteil endet.
Förderung der Rürup-Rente
Der ursprünglich vorgesehene Prozentsatz von 96% wurde für 2023 auf 100 Prozent erhöht. Der ursprünglich für 2025 vorgesehene voll Entlastungsbeitrag wurde auf 2023 vorgezogen.
Die nachgelagerte Besteuerung der Basisrente hängt vom Renteneintritt beziehungsweise Ruhestandsalter ab. Für das Jahr 2023 beträgt der steuerpflichtige Anteil der Rente 83 Prozent.
Ein einmal festgestellter steuerfreier Rentenanteil bleibt konstant. Ansonsten steigt der Besteuerungsanteil pro Jahr bis 2040 auf 100% an. Der steuerfreie Anteil der Rürup-Rente wird ab dem Folgejahr des Rentenbezugs als absoluter Freibetrag über den gesamten Rentenbezug festgeschrieben.
Formen der Rüruprente
Die Auswahl an Formen zur Rürup-Rente ist groß. Es gibt klassische Rentenversicherungen und Fonds-ETF-Renten als Rürup Vertrag. Ein Rürup-Fondssparplan oder eine ETF-Rürup-Rente sind möglich.
ETF Fondssparpläne sind sowohl mit aktiven Fonds als auch mit passiven Indexfonds sogenannten ETFs ansparbar.
Eine unabhängige Beratung über die Möglichkeiten, Formen und steuerliche Absetzbarkeit kann Dir unser Team der Finanzberater Frankfurt bieten.
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Voraussetzungen der Rürup-Rente
Der Gesetzgeber macht seine Förderung vom Einhalten gewisser Kriterien abhängig, die sich nahe an der gesetzlichen Rentenversicherung orientieren.
Ein Rürup-Vertrag muss eine lebenslange Rentenzahlung vorsehen. Die Ansparsumme ist nicht als Teil- oder Kapitalauszahlung möglich. Die Auszahlung darf nicht vor dem 62. Lebensjahr erfolgen. Die Ansprüche einer Basisrente sind nicht übertragbar, veräußerbar oder vererbbar.
Also alles entsprechend der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen als Fördervoraussetzung, wie bei der Riester-Rente, gibt es bei der Rürup-Rente nicht. Deshalb und wegen der freieren Anlageauswahl wird gelegentlich auch behauptet die Rürup-Rente ist die bessere Riester-Rente gesprochen.
Rürup-Vertrag kündigen
Du willst Deine Rürup-Rente kündigen. Die Basisrente passt nicht mehr in Deine Altersvorsorge, der Rürup-Vertrag ist zu teuer oder Du hast keine Mittel mehr für die Beitragszahlung. Eine Basisrente sieht keine Kapitalauszahlung bei Kündigung vor, daher gilt: einmal Rürup, immer Rürup. Aber, du kannst Deinen Vertrag zumindest beitragsfrei stellen und damit keine weiteren Zahlungen leisten. Vielleicht gibt es bessere Anlagemöglichkeiten, günstigere Verträge oder sicherere Anbieter. Wir beraten Dich gerne über alle Möglichkeiten die Du mit Deinem Vertrag hast, denn die Rürup-Rente kündigen geht leider nicht.
Mit den hohen steuerlichen Vorteilen in der Ansparphase ist auch der Ausschluss der Kapitalverfügbarkeit verbunden, deshalb geht eine Kündigung per Gesetz nicht. Deine Rentenlücke wird nach einer Beendigung der Zahlung nicht geringer und Du solltest über Alternativen zur Altersvorsorge nachdenken. Alternativ kannst Du auch eine Beitragsreduktion auf einen Mindestbeitrag, je nach Anbieter, von vielleicht 25 bis 50 Euro in Erwägung ziehen. Wenige Rürup-Verträge sehen eine Transferfunktion vor, welche es erlaubt das Rürup-Guthaben auf einen neuen Basisrentenvertrag zu übertragen. Diese Option kommt selten in Betracht da sowohl der alte als auch der neue Versicherer eine solche Möglichkeit vorsehen müssen.