Die Ex-Post-Kosteninformation bezieht sich auf tatsächlich angefallene Kosten im Nachhinein, also nachdem Du ein Finanzprodukt bereits nutzt oder abgeschlossen hast. Diese Information soll Dir als Anleger dabei helfen, die tatsächlichen Kosten eines Finanzprodukts (besser) zu verstehen, insbesondere im Hinblick auf Deine Anlageentscheidung und die Gesamtperformance der Investition.

Diese Informationen sollen Transparenz schaffen und Dir als Anleger ermöglichen, die Gesamtkosten deines Investments besser zu verstehen.

Im Kontext von Finanzdienstleistungen, ETF-Anlagen und Investmentfonds, insbesondere im Rahmen der europäischen Finanzmarktregulierung, wie beispielsweise der MiFID II, sind: Anbieter von Wertpapierdienstleistungen, wie beispielsweise Fondsanbieter und Finanzberater verpflichtet, Dir als Kunden ex-post Informationen über die tatsächlich angefallenen Kosten zur Verfügung zu stellen.

Das Gesetzt zur Ex-post-Kosteninformation

Als Honorar-Finanzanlagenberater sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, Dir den Report einmal jährlich auszustellen. Die gesetzliche Grundlage dafür findet sich in einem EU-Gesetz, nämlich dem Artikel 50 Absatz 9 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565.

In der Gesamtkostenübersicht zeigen wir Dir die tatsächlich im vergangenen Kalenderjahr entstandenen einmaligen und laufenden Kosten zu den erbrachten Wertpapierdienstleistungen sowie den eingesetzten Finanzinstrumenten. Da es sich um eine Betrachtung der Vergangenheit handelt, spricht man von einer Ex-Post-Kosteninformation.

einmalige kosten in der ex-post-kosteninformation
Einmalige Kosten in der Ex-Post-Kosteninformation

Kostenkomponenten der Ex-post-Kosteninformation

Es werden nur Kosten und Erstattungen aufgeführt, welche im jeweiligen Kalenderjahr belastet bzw. gutgeschrieben und in den Kursen bzw. Preisen der Finanzprodukte enthalten waren.

Einmalige Kosten:

Diese entstehen einmalig beim Kauf oder Verkauf von Wertpapieren und bestehen aus den Kosten der Wertpapierdienstleistung (siehe folgend).

  • Kosten der Wertpapierdienstleistung: Beinhalten die Kosten für die Erbringung von Dienstleistungen rund um die gekauften/verkauften oder verwahrten Wertpapiere durch die Depotstelle, die Vermittlerzentrale, den Vermögensverwalter und den Berater oder Vermittler.
  • Abschlusscourtage bei einem Kauf: Ein einmaliges Entgelt zur Deckung der Vertriebskosten (Ausgabeaufschlag) für die gekauften Wertpapiere. Darin enthalten sind auch Zuwendungen, die Dein Vermögensberater von Dritten erhielt.
  • Abwicklungskosten Kauf und Verkauf: Ein einmaliges Entgelt zur Deckung der Kosten der Abwicklung von Kauf-/Verkaufsaufträgen von Finanzprodukten.
  • Entgelt einmalig: Dieses hast Du mit Deinem Berater oder Vermittler für eine zusätzliche Dienstleistung vereinbart.
laufende Kosten in Ex-Post-Kosteninformation

Laufende Kosten:

Diese entstehen laufend während der Haltedauer der Papiere und bestehen aus den Kosten der Wertpapierdienstleistung und den Kosten des Finanzinstruments (siehe Erläuterungen oben und nachstehend).

  • Abschlussfolgecourtage: Hierbei handelt es sich um die laufende Vergütung Deines Beraters oder Vermittlers, welche aus den laufenden Kosten des jeweiligen Produkts (siehe Kosten Finanzinstrument) finanziert wird. Dein Betreuer erhält diese Vergütung als Zahlung von Dritten (Zuwendung) im Zusammenhang mit einer für Dich erbrachten Wertpapierdienstleistung. Deshalb wird dieser Posten bei den Kosten Finanzinstrument abgezogen, um einen Doppelausweis zu vermeiden.
  • Servicegebühr: Diese hast Du mit Deinem Berater oder Vermittler für eine zusätzliche Dienstleistung vereinbart. Die Prozentangabe setzt die tatsächlich entstandenen Kosten in Relation zu dem durchschnittlichen Depotbestand im Kalenderjahr und kann dadurch von dem mit Deinem Finanzberater vereinbarten Prozentsatz leicht abweichen. Diese mögliche Abweichung ergibt sich daraus, dass die Servicegebühr von der jeweiligen Depotstelle errechnet wird. Relevant für Ihre tatsächlichen Kosten ist immer nur der mit Deinem Vermittler vereinbarte Prozentsatz.
  • Vermögensverwaltungsgebühr: Diese hast Du mit einem Vermögensverwalter für eine zusätzliche Dienstleistung vereinbart. Die Prozentangabe setzt die tatsächlich entstandenen Kosten in Relation zu dem durchschnittlichen Depotbestand im Kalenderjahr.
  • Kosten Depot: Beinhaltet die Depotgebühr für das gesamte Wertpapierdepot für die Verwahrung der Finanzprodukte sowie mögliche weitere Kosten, die in direktem Zusammenhang mit der Führung des Wertpapierdepots bei der Depotstelle stehen.
  • Nebendienstleistungen: Es handelt sich um weitere Kosten im Zusammenhang mit Deinem Depot, die von der Depotstelle erhoben werden. Höhe und Hintergrund richtet sich nach dem Preis- und Leistungsverzeichnis der jeweiligen Depotstelle. Nebendienstleistungen sind keine spezifischen Kosten eines Finanzinstruments und werden daher keinem Finanzprodukt direkt sondern ausschließlich dem Depot zugerechnet. Ein Beispiel für Nebendienstleistungen kann bspw. ein Entgelt für die Verwahrung von Fondsanteilsklassen ohne Abschlussfolgecourtage sein.

Die Gesamtkosten werden aus der Summe von einmaligen Kosten und laufenden Kosten gebildet. Die laufenden Kosten setzen sich aus den Kosten der Wertpapierdienstleistung und den Kosten des Finanzinstruments zusammen.

FINANCEDOOR GmbH Finanzberatung
  • Entgelt laufend: Dieses hast Du mit Deinem Berater – hier üblicherweise dem Honorar-Finanzanlagenberater – für eine zusätzliche Dienstleistung vereinbart.
  • Kosten Finanzinstrument: Beinhalten die nachstehend aufgeführten Kosten, welche direkt durch das jeweilige Wertpapier laufend verursacht werden. Die Angaben werden von einem üblicherweise von einem Fondsdatenlieferanten bezogen. Aufgrund unterschiedlicher Erstellungszeitpunkte der Kosteninformationen oder unterschiedlichen zur Verfügung gestellten Daten der Fondsgesellschaften  kann es zu Abweichungen im Hinblick auf den Ex-Post-Kostenausweis kommen, welchen Du bereits von Deiner Depotstelle erhalten hast.
  • Laufende Kosten (im Rahmen der Kosten Finanzinstrument): Diese werden direkt aus dem Fondsvermögen entnommen und decken beispielsweise die Kosten für das Management des Investmentfonds oder die Depotbankgebühren ab.
  • Transaktionsgebühr: Diese fallen für die innerhalb des Wertpapiers/Finanzprodukts getätigten Käufe/Verkäufe an und werden direkt aus dem Vermögen bezahlt.
  • Performancegebühr: Diese erhält die jeweilige Fondsgesellschaft für gute Leistungen im Management des Wertpapiers. Die Höhe und ob eine solche Gebühr vereinbart ist, ist im jeweiligen Verkaufsprospekt ersichtlich.

Fazit zur Ex-Post-Kosteninformation

Die Bereitstellung von Ex-post-Kosteninformationen soll sicherstellen, dass Du als Anleger klare und umfassende Informationen über die Kosten deines Investments erhältst. Dies ermöglicht es Dir, die Gesamtkosten besser zu bewerten und fundierte Entscheidungen im Zusammenhang mit deinen Finanzanlagen zu treffen.

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