Die Arbeitnehmersparzulage wird als Zuschuss für vermögenswirksame Leistungen bezahlt. Der Staat gewährt die Arbeitnehmersparzulage. Vermögenswirksame Leistungen sind Zahlungen zur Vermögensbildung der Arbeitgeber für Arbeitnehmer. Die häufigsten Formen des VL-Sparens sind Investmentfondssparpläne, ETF-Sparpläne und das Bausparen. Aktienfonds sind sehr populär zur Anlage der vermögenswirksamen Leistungen. Zum zukünftigen Immobilienerwerb kann sich auch die Anlage bei einer Bausparkasse lohnen. Bausparer erhalten beim VL-Sparen neben der Arbeitnehmer-Sparzulage auch noch die Wohnungsbauprämie.

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Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage 2020

Alle Regelungen zu Vermögenswirksamen Leistungen finden sich im „Fünften Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer“ (Fünftes Vermögensbildungsgesetz – 5. VermBG). Der Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage 2020 findet sich im § 13 Abs. 2 Fünftes Vermögensbildungsgesetz.

Die Arbeitnehmersparzulage beträgt 20 Prozent für vermögenswirksame Leistungen bei Investmentfonds. Als Höchstförderbetrag gelten 400 Euro bei Ledigen und 800 Euro bei Verheirateten. Dadurch ergibt sich eine Arbeitnehmersparzulage von 80,- beziehungsweise 160,- Euro. Die Einkommensgrenzen liegen bei einem zu versteuernden Einkommen von 20.000 Euro und bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren bei 40.000 Euro.

Arbeitnehmersparzulage für Bausparer

Die Zulage für Bausparer beträgt 9 Prozent auf höchstens 470 Euro bei Ledigen und 940 Euro bei Verheirateten. Die Arbeitnehmer erhalten 43 beziehungsweise 86 Euro an maximaler Zulage und das zu versteuernde Einkommen darf 17900 und 35800 für Verheiratete nicht übersteigen.

Antrag auf Arbeitnehmersparzulage

Die Arbeitnehmersparzulage wird mit der Einkommenssteuererklärung über die Anlage VL beantragt und bezahlt. Die Vertragsanbieter versenden die VL Anlage in der Regel Ihren VL-Sparern. Die Mindestlaufzeit für einen VL-Vertrag ist 7 Jahre. Am Ende der 7 Jahre zahlt das Finanzamt die Sparzulage. Es genügt eine Einzahldauer von 6 Jahren und im 7 Jahr kann das VL-Sparen ruhen. Ab dem siebten Jahr ist eine Auszahlung z.B. beim VL-Aktienfonds möglich.

Aufstocken der Vermögenswirksamen Leistungen

Die Höhe der gezahlten Vermögenswirksamen Leistungen hängt vom Arbeits- oder Tarifvertrag ab. Die Beträge bewegen sich zwischen 6,65 und 40 Euro VL monatlich und können vom Arbeitnehmer aufgefüllt werden. Generell werden VL nur nach Vorlage eines vermögenswirksamen Vertrags vom AG bezahlt. Wer keinen vorlegt, erhält folglich keine vermögenswirksamen Leistungen und lässt damit auch eine mögliche Sparzulage verfallen.

Am besten beraten bist Du bei einem erfahrenen Vermögensberater.

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