Du kannst Deine Patientenakte direkt bei Deiner Arztpraxis, Zahnarztpraxis, Psychotherapiepraxis oder Klinik anfordern. Du musst dafür grundsätzlich keinen besonderen Grund nennen. Auf Verlangen ist Dir Einsicht in die vollständige Behandlungsakte zu gewähren. Du kannst außerdem eine Kopie oder elektronische Abschrift verlangen. Die erste Abschrift ist grundsätzlich kostenlos.
Besonders wichtig kann die Patientenakte sein, wenn Du eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder private Krankenversicherung abschließen möchtest. Denn dabei musst Du Gesundheitsfragen vollständig und korrekt beantworten.
Die Akte sollte jedoch nicht ungeprüft an einen Versicherer weitergeleitet werden. Zuerst solltest Du klären, welche Zeiträume und Informationen tatsächlich abgefragt werden, ob Diagnosen erklärungsbedürftig sind und ob eine anonyme Risikovoranfrage sinnvoll ist.
Du planst eine BU oder private Krankenversicherung und hast Vorerkrankungen oder unklare Diagnosen?
Über die kostenfreie Eignungsprüfung zur anonymen Risikovoranfrage kannst Du zunächst prüfen lassen, ob Dein Fall sinnvoll vorbereitet werden kann. Das Formular löst noch keine Anfrage bei einem Versicherer und keinen kostenpflichtigen Auftrag aus.
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Das Wichtigste in Kürze
- Du hast grundsätzlich ein Recht auf Einsicht in Deine vollständige Patientenakte.
- Du kannst eine elektronische oder ausgedruckte Kopie verlangen.
- Die erste Abschrift wird grundsätzlich kostenlos bereitgestellt.
- Du musst die Anforderung nicht begründen.
- Arztpraxen müssen Behandlungsakten in der Regel zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahren.
- Die Patientenakte ist nicht dasselbe wie die Patientenquittung oder die elektronische Patientenakte.
- Vor einem BU- oder PKV-Antrag solltest Du die Unterlagen prüfen, aber nicht ungefiltert an Versicherer versenden.
- Bei Vorerkrankungen kann eine anonyme Risikovoranfrage helfen, mögliche Annahmekonditionen vor dem offiziellen Antrag einzuschätzen.
Was ist eine Patientenakte?
In der Patientenakte dokumentieren Ärzte, Psychotherapeuten, Zahnärzte und andere Behandelnde die wesentlichen Informationen zu Deiner Behandlung.
Dazu können unter anderem gehören:
- Anamnese und geschilderte Beschwerden
- Diagnosen und Verdachtsdiagnosen
- Untersuchungen und Untersuchungsergebnisse
- Laborwerte und Befunde
- Röntgenbilder und andere Bildaufnahmen
- verordnete Medikamente
- Therapien und deren Verlauf
- Operationen und andere Eingriffe
- Überweisungen und Arztbriefe
- Aufklärungen und Einwilligungen
- Krankenhaus- und Entlassungsberichte
Ärzte sind verpflichtet, alle für die aktuelle und zukünftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und Ergebnisse zu dokumentieren. Die Behandlungsakte muss grundsätzlich zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt werden. Für einzelne Unterlagen können längere Aufbewahrungsfristen gelten.
Patientenakte, Patientenquittung und ePA: Was ist der Unterschied?
Die Begriffe werden häufig verwechselt. Für einen Versicherungsantrag können jedoch unterschiedliche Unterlagen relevant sein.
| Unterlage | Was ist enthalten? | Wo bekommst Du sie? |
|---|---|---|
| Patientenakte | Befunde, Diagnosen, Behandlungsverlauf, Arztbriefe, Untersuchungen und Therapien | Bei der jeweiligen Arztpraxis, Klinik oder behandelnden Stelle |
| Patientenquittung | Abgerechnete Leistungen, Gebührenziffern und Kosten | Bei Arztpraxis, Zahnarzt oder Krankenhaus |
| Krankenkassenauskunft | Bei der Krankenkasse abgerechnete Leistungen und Kosten | Bei Deiner gesetzlichen Krankenkasse |
| Elektronische Patientenakte – ePA | Digital hinterlegte Gesundheits- und Abrechnungsdaten | Über die App Deiner Krankenkasse |
| Private Rechnungen | Diagnosen, Leistungen, Gebührenziffern und Behandlungsdaten | In Deinen eigenen Unterlagen oder beim Rechnungssteller |
Die Patientenakte
Die Patientenakte enthält den medizinischen Kontext. Sie zeigt nicht nur, dass eine Leistung abgerechnet wurde, sondern häufig auch, weshalb Du behandelt wurdest, welche Befunde vorlagen und wie die Behandlung verlaufen ist.
Die Patientenquittung
Die Patientenquittung dient vor allem der Transparenz über abgerechnete Leistungen und Kosten. Gesetzlich Versicherte können sie bei Vertragsärzten und Zahnärzten verlangen. Auch die Krankenkasse muss auf Antrag über in Anspruch genommene Leistungen und deren Kosten informieren.
Eine Patientenquittung ersetzt jedoch nicht automatisch die vollständige Patientenakte. Abrechnungsdaten und medizinische Dokumentation können sich unterscheiden.
Die elektronische Patientenakte
Die ePA kann Dir einen schnellen Überblick über hinterlegte Dokumente und Abrechnungsdaten geben. Sie ist aber nicht zwingend eine vollständige historische Zusammenstellung sämtlicher Behandlungen.
Gerade ältere Arztbriefe, Therapieberichte oder Unterlagen aus Praxen, die nicht in die ePA eingestellt wurden, können fehlen. Für einen Versicherungsantrag solltest Du Dich deshalb nicht ausschließlich auf die ePA verlassen.
Welches Recht hast Du auf Deine Patientenakte?
Dein Recht auf Akteneinsicht ergibt sich insbesondere aus § 630g BGB und dem datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO.
Du kannst grundsätzlich verlangen:
- Einsicht in die Dich betreffende vollständige Behandlungsakte
- Kopien in Papierform
- elektronische Abschriften
- eine verständliche Auskunft über verarbeitete personenbezogene Daten
Die erste Abschrift wird nach der aktuellen Fassung des § 630g BGB unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Auch der Europäische Gerichtshof hat bestätigt, dass Patienten grundsätzlich Anspruch auf eine kostenlose erste Kopie ihrer Patientenakte haben. Du musst Deinen Antrag nicht begründen.
Weitere Kopien können kostenpflichtig sein, sofern ein angemessenes Entgelt verlangt wird.
Kann der Arzt die Herausgabe verweigern?
Eine vollständige Verweigerung ist nur in begrenzten Ausnahmefällen möglich. Denkbar sind insbesondere erhebliche therapeutische Gründe oder schutzwürdige Rechte anderer Personen.
Wird die Einsicht ganz oder teilweise abgelehnt, muss dies begründet werden. Die Praxis kann außerdem Deine Identität überprüfen, bevor besonders sensible Gesundheitsdaten versendet werden.
Einen allgemeinen Überblick über das Einsichtsrecht und weitere Patientenrechte bietet das Bundesgesundheitsministerium.
Patientenakte anfordern: So gehst Du Schritt für Schritt vor
Schritt 1: Relevante Behandler auflisten
Überlege zunächst, bei welchen Stellen Du im relevanten Zeitraum behandelt wurdest:
- Hausarzt
- Fachärzte
- Psychotherapeuten
- Physiotherapeuten, soweit eigene medizinische Unterlagen geführt werden
- Zahnärzte und Kieferorthopäden
- Krankenhäuser
- Reha-Einrichtungen
- Bereitschaftsdienste oder Notfallambulanzen
Bei einer Berufsunfähigkeits- oder privaten Krankenversicherung kommt es auf die konkret gestellten Gesundheitsfragen an. Die abgefragten Zeiträume unterscheiden sich je nach Versicherer und Frage.
Fordere deshalb nicht nur wahllos „alles seit Deiner Geburt“ an. Ermittle zunächst, welcher Zeitraum tatsächlich relevant ist.
Schritt 2: Vollständige Unterlagen für den Zeitraum verlangen
Formuliere eindeutig, dass Du die vollständige Behandlungsakte für einen bestimmten Zeitraum möchtest.
Bitte insbesondere um:
- Diagnosen und Verdachtsdiagnosen
- Befunde und Untersuchungsergebnisse
- Arzt- und Entlassungsberichte
- Laborwerte
- Angaben zu Medikamenten und Verordnungen
- Überweisungen
- dokumentierte Beschwerden
- Therapieverläufe
- Beginn und Ende von Behandlungen
- Angaben zum aktuellen oder letzten bekannten Zustand
Eine klare Eingrenzung erleichtert der Praxis die Bearbeitung und reduziert das Risiko, dass Du lediglich eine kurze Befundzusammenfassung statt der eigentlichen Akte erhältst.
Schritt 3: Elektronische Übermittlung auswählen
Bitte möglichst um eine elektronische Abschrift, beispielsweise als PDF über einen geschützten Übertragungsweg.
Gesundheitsdaten sind besonders sensibel. Eine unverschlüsselte E-Mail kann deshalb ungeeignet sein. Die Praxis kann Dir alternativ einen sicheren Download, einen Datenträger, einen Postversand oder eine Abholung anbieten.
Schritt 4: Deine Identität eindeutig angeben
Folgende Angaben helfen bei der Zuordnung:
- Vorname und Nachname
- Geburtsdatum
- aktuelle Anschrift
- frühere Anschrift, sofern Du während der Behandlung umgezogen bist
- ungefährer Behandlungszeitraum
- gegebenenfalls Patienten- oder Versicherungsnummer
Möglicherweise bittet die Praxis Dich zusätzlich um eine Identitätsbestätigung. Übermittle dabei nicht mehr personenbezogene Daten als erforderlich.
Schritt 5: Eingang und Frist dokumentieren
Versende Deine Anforderung so, dass Du den Versand später nachvollziehen kannst. Das ist beispielsweise per E-Mail, Praxisportal oder Brief möglich.
Nach § 630g BGB ist die Einsicht unverzüglich zu gewähren. Bei einem datenschutzrechtlichen Auskunftsersuchen muss grundsätzlich innerhalb eines Monats reagiert werden. Bei besonders komplexen Anfragen kann die Frist unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden; darüber musst Du informiert werden.
Muster: Patientenakte beim Arzt anfordern
Das folgende Muster kannst Du an eine Arztpraxis, Zahnarztpraxis, Psychotherapiepraxis oder Klinik senden.
Betreff: Anforderung einer vollständigen Kopie meiner Patientenakte
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bitte ich um Einsicht in meine vollständige, bei Ihnen geführte Patienten- beziehungsweise Behandlungsakte und um Bereitstellung einer elektronischen Abschrift.
Die Anforderung betrifft den Zeitraum vom [Datum] bis [Datum].
Bitte stellen Sie mir insbesondere folgende Unterlagen zur Verfügung:
- dokumentierte Beschwerden, Anamnesen und Behandlungsanlässe
- Diagnosen und Verdachtsdiagnosen
- Befunde und Untersuchungsergebnisse
- Laborwerte
- Arztbriefe, Überweisungen und Entlassungsberichte
- Angaben zu Behandlungen, Therapien und deren Verlauf
- Medikamentenverordnungen
- Röntgenbilder und andere bildgebende Befunde, soweit vorhanden
- dokumentierte Aufklärungen und Einwilligungen
Ich bitte um eine elektronische Bereitstellung, möglichst als PDF über einen geeigneten sicheren Übertragungsweg.
Es handelt sich um meine erste angeforderte Abschrift. Ich bitte daher um unentgeltliche Bereitstellung gemäß § 630g BGB beziehungsweise Art. 15 DSGVO.
Meine Daten zur Zuordnung:
Vorname, Nachname: [Name]
Geburtsdatum: [Geburtsdatum]
Anschrift: [Anschrift]
Behandlungszeitraum: [Zeitraum]Bitte bestätigen Sie mir kurz den Eingang meiner Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen
[Vorname Nachname]
Das Muster ist eine allgemeine Formulierungshilfe und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Patientenakte bei der Krankenkasse anfordern
Deine Krankenkasse führt normalerweise nicht dieselbe vollständige medizinische Behandlungsakte wie Dein Arzt. Sie verfügt jedoch über Abrechnungs- und Leistungsdaten.
Nach § 305 SGB V kannst Du Deine gesetzliche Krankenkasse bitten, Dich über in Anspruch genommene Leistungen und deren Kosten zu informieren. Diese Übersicht kann helfen, vergessene Arztkontakte oder unbekannte Abrechnungsdiagnosen zu erkennen.
Eine mögliche Formulierung lautet:
Betreff: Auskunft über in Anspruch genommene Leistungen und Abrechnungsdaten
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte stellen Sie mir gemäß § 305 SGB V eine Übersicht der für mich gespeicherten und abgerechneten Leistungen für den Zeitraum vom [Datum] bis [Datum] zur Verfügung.
Soweit gespeichert, bitte ich insbesondere um Angaben zu:
- behandelnden Leistungserbringern
- Behandlungszeiträumen
- abgerechneten Leistungen
- gespeicherten Diagnosen und Diagnoseschlüsseln
- Arzneimitteln sowie Heil- und Hilfsmitteln
- Krankenhausbehandlungen
Meine Versichertennummer lautet: [Versichertennummer].
Bitte stellen Sie mir die Daten elektronisch oder über das geschützte Online-Postfach zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
[Vorname Nachname]
Wichtig: Die Krankenkassenauskunft kann Dir einen Überblick verschaffen. Für die medizinische Einordnung auffälliger Diagnosen benötigst Du häufig zusätzlich die Unterlagen der behandelnden Praxis.
Warum ist die Patientenakte vor einer BU oder PKV wichtig?
Beim Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder private Krankenversicherung musst Du die Gesundheitsfragen des jeweiligen Versicherers wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.
Gefragt werden können beispielsweise:
- ambulante Behandlungen
- stationäre Aufenthalte
- psychotherapeutische Beratungen und Behandlungen
- Beschwerden des Bewegungsapparats
- Allergien und Atemwegserkrankungen
- Untersuchungen ohne abschließende Diagnose
- Medikamenteneinnahmen
- Arbeitsunfähigkeitszeiten
- Operationen
- laufende oder geplante Behandlungen
Viele Antragsteller erinnern sich nicht mehr an jedes Behandlungsdatum, jede Überweisung oder jede Diagnosebezeichnung. Die Patientenakte kann helfen, die eigene Erinnerung abzugleichen.
Sie nimmt Dir die Beantwortung der Gesundheitsfragen aber nicht vollständig ab.
Entscheidend ist nicht, alles zu erzählen, was irgendwann medizinisch dokumentiert wurde. Entscheidend ist, die konkret gestellten Fragen innerhalb der abgefragten Zeiträume vollständig und nachvollziehbar zu beantworten.
Eine sorgfältige Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung sollte deshalb nicht erst beim Tarifvergleich beginnen. Auch die Gesundheitshistorie, die Formulierungen der Gesundheitsfragen und mögliche Risikovoranfragen gehören zur Vorbereitung.
Bei einem geplanten Wechsel in die private Krankenversicherung sollte zusätzlich geprüft werden, ob die PKV langfristig zu Einkommen, Familienplanung und finanzieller Situation passt. Weitere Informationen findest Du in unserer Beratung zur privaten Krankenversicherung.
Solltest Du die vollständige Patientenakte an den Versicherer schicken?
Nicht automatisch.
Eine unstrukturierte Patientenakte kann zahlreiche Informationen enthalten, die:
- außerhalb des abgefragten Zeitraums liegen
- für die konkrete Frage nicht relevant sind
- ohne medizinischen Kontext missverständlich wirken
- personenbezogene Angaben Dritter enthalten
- lediglich Verdachtsdiagnosen oder Ausschlussdiagnosen betreffen
- bereits seit Jahren folgenlos abgeschlossen sind
Das bedeutet nicht, dass relevante Angaben weggelassen werden dürfen. Es bedeutet, dass Gesundheitsangaben fachlich sauber aufbereitet werden sollten.
In vielen Fällen ist folgende Reihenfolge sinnvoll:
- Gesundheitsfragen des konkreten Versicherers prüfen.
- Relevante Zeiträume bestimmen.
- Eigene Erinnerung und Unterlagen zusammenführen.
- Patientenakten und Krankenkassendaten abgleichen.
- Unklare Diagnosen mit dem behandelnden Arzt klären.
- Relevante Angaben chronologisch aufbereiten.
- Bei erhöhtem Risiko zunächst eine anonyme Risikovoranfrage prüfen.
- Erst danach einen offiziellen Versicherungsantrag stellen.
Gesundheitshistorie übersichtlich aufbereiten
Für jede relevante Behandlung kannst Du eine einfache Übersicht erstellen:
| Punkt | Beispiel |
| Behandlungszeitraum | März bis Mai 2026 |
| Behandler | Orthopädische Praxis |
| Anlass | Rückenschmerzen nach Umzug |
| Diagnose | Lumbalgie |
| Untersuchungen | Körperliche Untersuchung, keine Bildgebung |
| Behandlung | Drei Physiotherapie-Termine |
| Arbeitsunfähigkeit | Keine |
| Verlauf | Nach wenigen Wochen beschwerdefrei |
| Aktueller Status | Seit Mai 2026 ohne Beschwerden oder Behandlung |
| Nachweis | Patientenakte und ärztliche Stellungnahme |
Für Versicherer ist häufig nicht nur der Name einer Diagnose entscheidend. Ebenfalls relevant können Dauer, Schweregrad, Behandlung, Ausfallzeiten, Rückfälle, aktuelle Beschwerden und Prognose sein.
Eine strukturierte Darstellung kann deshalb aussagekräftiger sein als ein ungeordneter Stapel medizinischer Unterlagen.
Was tun bei unbekannten oder falschen Diagnosen?
Viele Menschen entdecken in ihrer Patientenakte oder Krankenkassenauskunft Bezeichnungen, die sie nicht kennen.
Nicht jeder überraschende Eintrag ist automatisch falsch. Möglich sind beispielsweise:
- eine Verdachtsdiagnose
- eine Diagnose zum Ausschluss einer Erkrankung
- eine vorläufige Arbeitshypothese
- ein Abrechnungscode
- eine Diagnose aus einer Überweisung
- eine tatsächlich fehlerhafte Zuordnung
1. Diagnose nicht selbst interpretieren
Ein ICD-Code allein erklärt häufig nicht den gesamten medizinischen Zusammenhang. Frage zunächst die Praxis, wann, weshalb und mit welchem Status die Diagnose dokumentiert wurde.
2. Schriftliche Einordnung verlangen
Bitte den Arzt gegebenenfalls um eine kurze Stellungnahme. Darin kann beispielsweise erklärt werden:
- weshalb die Diagnose vergeben wurde
- ob sie bestätigt oder nur vermutet wurde
- welche Untersuchungen durchgeführt wurden
- ob eine Behandlung erforderlich war
- seit wann keine Beschwerden mehr bestehen
- ob die Behandlung abgeschlossen ist
3. Sachliche Fehler berichtigen lassen
Offenkundig falsche personenbezogene Angaben können grundsätzlich berichtigt werden. Medizinische Bewertungen lassen sich dagegen nicht allein deshalb löschen, weil sie für einen Versicherungsantrag ungünstig erscheinen.
Änderungen an einer Behandlungsakte müssen nachvollziehbar bleiben. Der ursprüngliche Inhalt und der Zeitpunkt einer späteren Korrektur dürfen nicht einfach unsichtbar gemacht werden.
Eine ergänzende ärztliche Stellungnahme ist daher häufig realistischer und aussagekräftiger als die Forderung, einen früheren Eintrag vollständig zu entfernen.
4. Keine Diagnose eigenmächtig verschweigen
Eine Diagnose einfach nicht anzugeben, obwohl sie von einer konkreten Gesundheitsfrage erfasst wird, ist keine sinnvolle Lösung.
Besser ist es, den tatsächlichen Sachverhalt nachvollziehbar darzustellen und vor einem offiziellen Antrag prüfen zu lassen, wie verschiedene Versicherer ihn voraussichtlich bewerten.
Wann ist eine anonyme Risikovoranfrage sinnvoll?
Eine anonyme Risikovoranfrage kann sinnvoll sein, wenn Deine Gesundheitshistorie nicht eindeutig unauffällig ist.
Typische Anlässe sind:
- frühere Psychotherapie oder psychische Beschwerden
- Erkrankungen des Rückens oder der Gelenke
- chronische Erkrankungen
- Operationen
- wiederkehrende Beschwerden
- auffällige Laborwerte
- laufende Medikamenteneinnahme
- längere Arbeitsunfähigkeitszeiten
- frühere Ablehnung oder Zurückstellung
- widersprüchliche oder unklare Diagnosen
Bei der Risikovoranfrage werden die relevanten Angaben zunächst ohne direkte Identifikationsdaten bei ausgewählten Versicherern eingereicht. Die Versicherer können daraufhin eine vorläufige Einschätzung abgeben, beispielsweise:
- normale Annahme
- Annahme mit Risikozuschlag
- Annahme mit Leistungsausschluss
- Zurückstellung
- Ablehnung
Eine solche Einschätzung ist keine Garantie für den späteren Versicherungsschutz. Voraussetzung ist insbesondere, dass die Angaben im späteren Antrag vollständig, identisch und weiterhin aktuell sind.
So verbindet FINANCEDOOR Patientenakte und Risikovoranfrage
Bei FINANCEDOOR beginnt der Prozess nicht mit einer wahllosen Anfrage an möglichst viele Versicherer.
Der sinnvolle Ablauf ist:
1. Unterlagen sammeln
Du beschaffst die relevanten Patientenakten, Abrechnungsdaten und Arztberichte.
2. Offene Punkte klären
Unklare Diagnosen, fehlende Abschlussberichte oder widersprüchliche Angaben werden zunächst eingeordnet.
3. Eignung kostenfrei prüfen lassen
Über die kostenfreie Eignungsprüfung übermittelst Du zunächst nur die wichtigsten Informationen zu Deinem Absicherungswunsch und den wesentlichen gesundheitlichen Themen.
In diesem Schritt erfolgt noch keine Anfrage bei einem Versicherer.
4. Risikovoranfrage separat beauftragen
Ist der Fall sinnvoll voranfragefähig, kann die professionelle Aufbereitung und Durchführung der anonymen Risikovoranfrage separat beauftragt werden.
Dabei werden die risikorelevanten Informationen strukturiert, Unterlagen anonymisiert und Versicherervoten ausgewertet. Der aktuelle Leistungsumfang und Preis sind auf der Seite zur Risikovoranfrage transparent ausgewiesen.
5. Offiziellen Antrag gezielt stellen
Erst nach der Auswertung wird entschieden, ob und bei welchem Anbieter ein offizieller Antrag sinnvoll erscheint.
So werden unnötige Anträge und eine ungeplante Weitergabe sensibler Gesundheitsdaten reduziert. Eine Annahme oder bestimmte Konditionen können dennoch nicht garantiert werden.
Brauchst Du zusätzlich eine ärztliche Untersuchung?
Je nach Versicherung, Eintrittsalter und gewünschter Versicherungssumme können zusätzliche medizinische Unterlagen oder eine ärztliche Untersuchung verlangt werden.
Das betrifft beispielsweise höhere BU-Renten oder hohe Versicherungssummen in der Risikolebensversicherung. Wie ein externer medizinischer Untersuchungsservice ablaufen kann, zeigen unsere Erfahrungen mit Medicals Direct.
Eine solche Untersuchung ersetzt jedoch nicht die sorgfältige Beantwortung der Gesundheitsfragen und die Aufbereitung bereits bestehender Diagnosen.
Häufige Fehler beim Anfordern und Prüfen der Patientenakte
Nur den Hausarzt anschreiben
Der Hausarzt verfügt nicht automatisch über sämtliche Unterlagen aller Fachärzte, Psychotherapeuten oder Kliniken.
Patientenquittung und Patientenakte verwechseln
Abrechnungsdaten zeigen nicht immer den vollständigen medizinischen Hintergrund.
Unterlagen erst kurz vor dem Antrag anfordern
Rückfragen, fehlende Berichte und Korrekturen können Zeit benötigen. Beginne deshalb möglichst früh mit der Vorbereitung.
Jeden ICD-Code als gesicherte Erkrankung betrachten
Diagnosecodes können Verdachts-, Ausschluss- oder Abrechnungsdiagnosen betreffen. Der Kontext muss geklärt werden.
Eine falsche Diagnose einfach ignorieren
Auch ein vermeintlich falscher Eintrag sollte nachvollziehbar aufgeklärt und dokumentiert werden.
Die vollständige Akte ungeprüft weiterleiten
Sensible Gesundheitsdaten sollten nur gezielt und auf einer geeigneten Grundlage übermittelt werden.
Vor der Klärung einen offiziellen Antrag stellen
Bei relevanten Vorerkrankungen kann es sinnvoll sein, zunächst die Möglichkeit einer anonymen Risikovoranfrage zu prüfen.
Checkliste: Patientenakte für BU oder PKV vorbereiten
Bevor Du einen Versicherungsantrag stellst, solltest Du folgende Punkte abhaken:
- Relevante Gesundheitsfragen und Zeiträume sind bekannt.
- Alle relevanten Ärzte und Behandler wurden aufgelistet.
- Patientenakten wurden für die benötigten Zeiträume angefordert.
- Krankenkassen- oder Abrechnungsdaten wurden geprüft.
- Krankenhaus- und Reha-Berichte liegen vor.
- Diagnosen und ICD-Codes wurden zeitlich zugeordnet.
- Verdachts- und Ausschlussdiagnosen wurden geklärt.
- Behandlungen und Therapien sind als abgeschlossen oder laufend dokumentiert.
- Der aktuelle Gesundheitszustand ist nachvollziehbar.
- Relevante Angaben wurden chronologisch zusammengefasst.
- Es wurden noch keine ungeprüften Unterlagen an Versicherer versendet.
- Bei Vorerkrankungen wurde eine anonyme Risikovoranfrage geprüft.
Häufige Fragen zur Patientenakte
Wie kann ich meine Patientenakte anfordern?
Du kannst sie schriftlich, per E-Mail, über ein Praxisportal oder persönlich anfordern. Aus Nachweisgründen ist eine dokumentierbare schriftliche Anfrage sinnvoll.
Muss ich einen Grund nennen?
Nein. Du musst grundsätzlich nicht erklären, weshalb Du Deine Patientenakte einsehen oder eine Kopie erhalten möchtest.
Ist die erste Kopie der Patientenakte kostenlos?
Ja. Die erste Abschrift wird nach der aktuellen Fassung des § 630g BGB grundsätzlich unentgeltlich bereitgestellt. Für weitere Kopien kann ein angemessenes Entgelt verlangt werden.
Kann ich die Patientenakte digital verlangen?
Ja. Du kannst auch eine elektronische Abschrift verlangen. Die konkrete sichere Form der Bereitstellung kann mit der Praxis abgestimmt werden.
Wie lange darf sich die Arztpraxis Zeit lassen?
Nach § 630g BGB ist die Einsicht unverzüglich zu gewähren. Erfolgt die Anforderung zusätzlich als datenschutzrechtliches Auskunftsersuchen, gilt grundsätzlich eine Bearbeitungsfrist von einem Monat. Eine pauschale gesetzliche Zwei-Wochen-Frist gibt es nicht.
Wie lange muss ein Arzt die Patientenakte aufbewahren?
Grundsätzlich zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung. Andere Vorschriften können längere Fristen vorsehen.
Reicht die Auskunft der Krankenkasse aus?
Nicht immer. Die Krankenkasse liefert vor allem Leistungs- und Abrechnungsdaten. Für Befunde, Behandlungsverläufe und den medizinischen Kontext benötigst Du häufig zusätzlich die Patientenakte der jeweiligen Praxis.
Muss ich jede Diagnose aus der Akte beim Versicherer angeben?
Du musst die konkret gestellten Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Entscheidend sind der Wortlaut der Frage und der abgefragte Zeitraum. Eine pauschale Aussage, dass jeder Eintrag aus der gesamten Lebenszeit anzugeben ist, wäre falsch.
Was mache ich bei einer falschen Diagnose?
Bitte zunächst den dokumentierenden Arzt um eine Erklärung. Bei einem sachlichen Fehler kannst Du eine Berichtigung beziehungsweise Ergänzung verlangen. Für einen Versicherungsantrag kann eine schriftliche ärztliche Stellungnahme zum tatsächlichen Verlauf besonders hilfreich sein.
Sollte ich vor einer BU immer die Patientenakte anfordern?
Bei einer sehr übersichtlichen Gesundheitshistorie kann die eigene Dokumentation teilweise ausreichen. Sobald Du Dich nicht sicher an Behandlungen, Diagnosen oder Zeiträume erinnerst, ist eine Akteneinsicht jedoch sinnvoll. Das gilt besonders bei mehreren Behandlern oder relevanten Vorerkrankungen.
Ist eine Risikovoranfrage immer notwendig?
Nein. Bei einer unauffälligen Gesundheitshistorie kann ein normaler Antrag ausreichen. Bei relevanten, unklaren oder mehreren Vorerkrankungen kann eine anonyme Risikovoranfrage dagegen sinnvoll sein.
Fazit: Erst verstehen, dann beantragen
Die Patientenakte ist mehr als ein Ordner mit medizinischen Unterlagen. Sie hilft Dir, Deine Gesundheitshistorie nachzuvollziehen, Unklarheiten zu erkennen und Gesundheitsfragen sorgfältig zu beantworten.
Die wichtigsten Schritte sind:
- Relevante Zeiträume bestimmen.
- Unterlagen bei Ärzten und gegebenenfalls der Krankenkasse anfordern.
- Diagnosen und Behandlungsverläufe prüfen.
- Unklare Einträge mit dem Arzt klären.
- Gesundheitsangaben strukturiert aufbereiten.
- Bei Vorerkrankungen vor einem offiziellen Antrag eine anonyme Risikovoranfrage prüfen.
Du möchtest eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder private Krankenvollversicherung abschließen und bist unsicher, wie Deine Vorerkrankungen einzuordnen sind?
Über die kostenfreie Eignungsprüfung zur Risikovoranfrage kannst Du zunächst klären lassen, ob Dein Fall sinnvoll vorbereitet werden kann. Dabei erfolgt noch keine Anfrage bei einem Versicherer. Eine spätere Annahme oder bestimmte Vertragskonditionen können nicht garantiert werden.
Alternativ findest Du hier weitere Informationen:
- Unabhängige Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung
- Beratung zur privaten Krankenversicherung
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Rechtsgrundlagen und Quellen
- § 630f BGB: Dokumentation und Aufbewahrung der Behandlungsakte
- § 630g BGB: Einsichtnahme und Abschriften der Behandlungsakte
- Art. 12 und Art. 15 DSGVO: Auskunft und Bereitstellung einer Kopie personenbezogener Daten
- § 305 SGB V: Auskünfte über Leistungen und Patientenquittung
- Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26. Oktober 2023, C-307/22
Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag enthält allgemeine Informationen zum Patientenrecht und zur Vorbereitung von Versicherungsanträgen. Er ersetzt keine medizinische oder rechtliche Beratung. Die Annahmeentscheidung und die konkreten Konditionen einer Versicherung hängen vom Einzelfall und der Prüfung des jeweiligen Versicherers ab.
Der Autor ist Diplom-Kaufmann, Finanzberater sowie Gründer und Geschäftsführer der FINANCEDOOR GmbH in Frankfurt am Main. Seit über 25 Jahren berät er Privatkundinnen und Privatkunden zu allen zentralen Fragen der Vermögensanlage, Altersvorsorge und Absicherung.
Sein Fokus liegt auf transparenter, unabhängiger Finanzberatung mit klarer Kostenstruktur und langfristiger Perspektive. In seinen Artikeln teilt er praxisnahe Erfahrungen aus der täglichen Beratung, ordnet komplexe Finanzthemen verständlich ein und zeigt, worauf es bei fundierten Finanzentscheidungen wirklich ankommt.
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