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warum wir nicht jedes maklermandat uebernehmen

Wir übernehmen nicht jedes Mandat

Wir übernehmen Einzel- und Vollmandate, aber nicht automatisch jedes Mandat. Du hast uns vielleicht eine Anfrage gesendet, und wunderst Dich, warum wir kein Mandat übernehmen wollen.  Das kann zum einen daran liegen, dass wir in dem gewünschten Bereich nicht tätig sind, z.B. sind wir auf Privatpersonen u.a. in Form von Angestellten, Selbständigen und Freiberufler fokussiert und bearbeiten daher keine Anfragen zum Gewerbe-/Firmenbereich, z.B. Versicherungsschutz für ein Firmengebäude oder Flottenversicherung. Es kann aber auch daran liegen, dass die Anfrage NUR ein Einzelmandat in der Sachversicherung betrifft, z.B. der Wunsch ausschließlich eine Privathaftpflicht oder nur eine Rechtsschutzversicherung über uns zu beziehen. Als unabhängiger Versicherungsmakler Frankfurt bieten wir in ALLEN Bereichen optimale Produkte und Lösungen, und möchten DICH daher, insbesondere bei Sachversicherungen ganzheitlich betreuen. Einzelmandate übernehmen wir bei Versicherungen im Bereich  Berufsunfähigkeitsversicherung Beratung, Berater Private Krankenversicherung oder zum Thema: Was ist die beste Altersvorsorge. Warum wir nicht jedes oder aktuell Dein Mandat übernehmen können, erklären wir Dir hier:

unfallversicherung wie hoch

Unfallversicherung wie hoch

Eine Unfallversicherung wie hoch abschließen, ist eine oft gestellte Versicherungsfrage. Wie hoch sollte eine Unfallversicherung sein? Wie legst Du die Versicherungssumme, Grundsumme oder Progression einer Unfallversicherung fest. Erfahre hier mehr über die Grundlagen und Bestimmung der Höhe einer Versicherungssumme.

Die Unfallversicherung – Grundsätzliches

Niemand ist vor einem Unfall geschützt, deshalb muss man finanzielle Vorsorge treffen. Jedes Jahr gibt es rund 9 Millionen Unfälle. Besonders Personen mit einem erhöhten Unfallrisiko brauchen die Versicherung. Der Versicherungsschutz umfasst alle Unfälle sowohl in der Freizeit, als auch während der Arbeit. Die Versicherung gilt weltweit. Verbleibt nach einem Unfall ein dauerhafter körperlicher Schaden leistet die Unfallversicherung. Der körperliche Schaden (Invalidität) wird in Prozent gemessen.  Der Körper ist hierzu in Prozentwerte unterteilt. Die Werte lassen sich aus der dem Unfallversicherungstarif zugrundeliegenden Gliedertaxe ersehen. So ergibt sich bei einer dauerhaften Schädigung oder dem Verlust z.B. eines Armes im Schultergelenk ein definierter Grad von 70 Prozent.

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