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Bauherrenhaftpflicht in Privathaftpflicht enthalten 

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung und die Privathaftpflichtversicherung sind zwei wichtige Versicherungen, die Haftungsrisiken im Bau und im Privatbereich absichern. Trotz der Unterschiede ist in manchen Policen zur Privathaftpflicht eine Leistung zur Bauherrenhaftpflicht enthalten.

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist eine spezielle Versicherung, die Bauherren vor den finanziellen Konsequenzen von Schäden schützt, die während der Bauphase entstehen können. Sie deckt Schäden an Dritten ab, die durch Bauarbeiten verursacht wurden. Das kann beispielsweise ein Schaden an Nachbargebäuden oder Verletzungen von Passanten umfassen. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung deckt auch Schäden ab, die durch Fehler oder Unterlassungen des Bauunternehmers oder der Handwerker während der Bauarbeiten verursacht werden.

Im Gegensatz dazu ist die Privathaftpflichtversicherung eine allgemeine Haftpflichtversicherung zum Zeitwert für Privatpersonen. Sie deckt Schäden ab, die eine Person im Rahmen ihres alltäglichen Lebens verursachen kann. Dies kann beispielsweise Schäden sein, die durch ein versehentliches Umstoßen eines teuren Gegenstands in einem Geschäft verursacht werden. Die Privathaftpflichtversicherung bietet insbesondere auch Schutz bei Personenschäden, d.h. wenn jemand durch die unbeabsichtigte Handlung einer versicherten Person verletzt wird.

Leistungsbaustein Bauherrenhaftpflicht in Privathaftpflicht

Eine wichtige Gemeinsamkeit zwischen der Bauherrenhaftpflichtversicherung und der Privathaftpflichtversicherung besteht darin, dass sie beide Schäden abdecken, die durch die versicherte Person verursacht wurden. Sie bieten Schutz vor finanziellen Verlusten und können den Versicherungsnehmer vor hohen Schadensersatzansprüchen schützen.

Bessere Versicherungen der Privathaftpflicht, beinhalten einen Baustein der auch die Bauherrenhaftpflicht abdeckt. Diese Leistung ist aber oftmals auf eine bestimmte Höhe der Versicherungssumme begrenzt.

Beispielsweise übernimmt die Versicherung Bauherrenhaftpflicht-Leistungen bis zu einer Bausumme von 300.000 Euro oder 500.000 Euro. Das ist oftmals gut gemeint, aber aufgrund der hohen Baukosten oft nicht ausreichend. Eine separate Bauherrenhaftpflicht ist dann dennoch erforderlich.

Insgesamt lassen sich die Bauherrenhaftpflichtversicherung und die Privathaftpflichtversicherung als zwei verschiedene Versicherungsarten betrachten, die jeweils spezielle Risiken und Bedürfnisse abdecken. Es ist für beide Versicherungsarten ratsam sich die Hilfe eines Versicherungsmakler Frankfurt zu sichern, der die besten Verträge am Markt kennt. Ein unabhängiger Versicherungscheck ist immer zu empfehlen.

Bauherren sollten sich bewusst sein, dass die Privathaftpflichtversicherung normalerweise keine Schäden abdeckt, die während der Bauphase entstehen können, und dass es daher ratsam ist, eine separate Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen, um ausreichenden Schutz zu gewährleisten.

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