
Risikolebensversicherung als Nichtrauchertarif oder Rauchertarif
Raucher oder Nichtraucher: Risikolebensversicherungen werden als Raucher- und Nichtrauchervarianten angeboten. Die Beiträge der Versicherung richten sich der Eigenschaft der versicherten Person. Nichtraucher sind in der Risikoversicherung deutlich günstiger als Raucher. Raucher haben generell ein höheres Krankheits- und Todesfallrisiko. Ab wann ist man Nichtraucher in der Risikolebensversicherung, insbesondere wenn man davor Raucher war, und während der Versicherungsdauer mit dem Rauchen aufgehört hat?
Wie werden Beiträge in der Risikoversicherung berechnet
Für die Versicherungen sind in aller Regel vier wichtige Faktoren preisbestimmend, in der Lebensversicherung sind das:
Der Gesundheitszustand bei Antragstellung
Die beantragte Versicherungssumme, also die Höhe der Todesfallleistung
Die Dauer beziehungsweise die Laufzeit
Das Eintrittsalter bei Beantragung des Vertrags
Die Wahrscheinlichkeit des Todes wird in der Lebensversicherung wird mit Sterbetafeln gemessen. Es werden Raucher- und Nichtraucher-Sterbetafeln unterschieden. Beide bilden für sich ein getrenntes Kollektiv beziehungsweise eine Risikogemeinschaft. In welcher Gruppe man ist, beeinflusst wesentlich den Preis der Versicherung.
Inhaltsverzeichnis
- Wie werden Beiträge in der Risikoversicherung berechnet
- Wann ist man Nichtraucher
- Vom Nichtraucher zum Raucher
- Vom Raucher zum Nichtraucher in der Risikolebensversicherung
- Erneut vom Nichtraucher zum Raucher
- Raucher Test in der Risikolebensversicherung
- Cotinin Test - Raucher Test
- Schwindeln kann böse Folgen haben
- Die besten Versicherungstarife
Als versicherte Person gilt man als Nichtraucher, wenn man in den letzten 12 Monaten vor der Antragstellung keine Zigaretten, Zigarillos, Zigarren oder Pfeife geraucht hat. E-Zigaretten gelten auch als Zigaretten.
Bei einer Antragstellung zur Risikoversicherung ist man verpflichtet wahrheitsgemäß sein Rauchverhalten offenzulegen, ob man Nichtraucher oder Raucher ist. Schwindeln hilft wenig, da es die Versicherung insgesamt gefährdet und der Versicherung wegen der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Vertrag zurücktreten, oder zumindest die Versicherungsleistung reduzieren kann.
Vom Nichtraucher zum Raucher
Was passiert, wenn Du während der Vertragslaufzeit Raucher wirst? Das nachträgliche Rauchen stellt eine Gefahrerhöhung dar, und ist in der Regel unverzüglich der Versicherung anzuzeigen. Ab dem Zeitpunkt des Verlusts des Nichtraucherstatus, werden die Beiträge auf der Grundlage der Rechnungsgrundlage für Raucher kalkuliert. Bei gleicher Versicherungssumme sind höhere Beiträge die Folge. Alternativ kann der Beitrag bei herabgesetzter Versicherungssumme beantragt werden. Eine Risikolebensversicherung kann nach Kenntnis auch auf die Prämienerhöhung verzichten, was aber eher selten vorkommt.
Vom Raucher zum Nichtraucher in der Risikolebensversicherung
Manch ein Verbraucher setzt den guten Vorsatz „mit dem Rauchen aufzuhören“ während der Versicherungsdauer in die Tat um. Nun stellt sich die Frage, ab wann ist man Nichtraucher? Ab wann gelten möglicherweise die günstigeren Beiträge in der Risikolebensversicherung als Nichtraucher. Sind es wenige Tage, Wochen, Monate oder gar Jahre? Der Nichtraucherstatus muss mindestens ein volles Jahr bestehen! Du kannst dann entweder eine komplett neue Versicherung beantragen, oder deinen bisherigen Rauchertarif in den günstigeren Nichtrauchertarif umwandeln. Die zweite Option ermöglichen nicht alle Anbieter einer Lebensversicherung. Bei einigen Risikolebensversicherungen bleibt man im Raucherkollektiv gefangen. Unabhängig davon, lohnt sich ein neuer Vergleich der Risikolebensversicherung, da mit dem möglichen Kollektivwechsel die Angebote vielleicht attraktiver geworden sind. Eventuell kommen zum positiven Nichtraucherstatus, negative Elemente des höheren Eintrittsalter hinzu, ein Marktvergleich lohnt sich: Hier kannst Du Tarife zur Risikolebensversicherung als Raucher und als Nichtraucher vergleichen.
Erneut vom Nichtraucher zum Raucher
Manch ein Zeitgenosse hält es nicht durch, hat in der Risikolebensversicherung rauchen aufgehört, und wird dann wieder rückfällig. Beginnt man das Rauchen erneut, gilt erneut die Anzeigepflicht gegenüber der Versicherung. Die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) regeln zumeist die Anzeigepflicht und die Prämienkalkulation der Rauchertarife und Nichtrauchertarife. Um hier nicht gegen eine Obliegenheit zu verstoßen und im schlimmsten Falle den Versicherungsschutz zu gefährden, sollten die Versicherungsbedingungen überprüft werden.
Raucher Test in der Risikolebensversicherung
Die Angabe der Raucher- oder Nichtrauchereigenschaft ist im Antragsformular nicht immer ausreichend. Bei hohen Versicherungssummen oder bei einem Wechsel in den Nichtraucherstatus kann ein Raucher Test oder Nichtraucherstatus Test verlangt werden. Eine alleinige Versicherung der Eigenschaft reicht dann nicht mehr aus.
Cotinin Test - Raucher Test
Ein Cotinin-Test dient als Rauchertest. Cotinin ist ein Naturstoff der im Tabak vorkommt. Das Nikotion wird im Organismus in Cotinin umgewandelt und ist im Blut, Speichel und Urin nachweisbar. Selbst in den Haaren lässt sich der Stoff noch nachweisen. Die Konzentration gibt Aufschluss über Aktiv- und Passivrauchen.
Schwindeln kann böse Folgen haben
Um als Nichtraucher in der Risikolebensversicherung zu gelten, könnte man in Versuchung geraten die Wahrheit nicht ganz so genau zu nehmen. Obacht, nicht nur das Du deinen Versicherungsschutz vollständig verliert, es können auch Jahre lang Prämien umsonst entrichtet worden sein. Die Feststellung der Nichtrauchereigenschaft lassen sich Versicherer oftmals mit einem Cotinintest nachweisen, um „Schwindeleien“ von vornherein auszuschließen. Besonders bei hohen Versicherungssummen ist ein Cotinintest zur Antragstellung verpflichtend. Es gilt bei der Rauchereigenschaft, und bei allen weiteren Gesundheitsfragen immer bei der Wahrheit zu bleiben.