Was passiert mit der Rürup-Rente im Ausland? Die Rürup-Rente wird auch Basisrente genannt und bietet eine Möglichkeit fürs Alter vorzusorgen. Besonders Selbständige, Freiberufler und gut verdienende Angestellte profitieren von den Steuervorteilen. Die Förderung seit dem Jahr 2005 für jeden zugänglich, dennoch lohnt sich die Rürup-Rente häufig erst bei einem höher zu versteuernden Einkommen.
Bei Sparern zur Altersvorsorge die Ihren Ruhestand im Ausland verbringen möchten stellt sich häufig die Frage: „Was passiert eigentlich mit der Rürup-Rente im Ausland, wenn ich nicht mehr in Deutschland leben möchte?“. Besonders da viele angehende Ruheständler von der Rückführung der Riesterrente bei Verzug ins Ausland gehört haben. Eine Rürup-Rente im Ausland ist kein Problem, es kommt aber auf die individuelle Situation an. Erfahre hier mehr zu den Details:
So funktioniert die Rürup-Rente
Bei der Rürup-Rente werden „nur“ Steuervorteile gewährt. Bei Riester sind es Steuervorteile UND staatliche Zulagen. Die Beiträge können bis zu einem Höchstbetrag von 26.528,- Euro für Ledige und bis 53.056,- Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare im Jahr 2023 als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Neu: Ab 2023 sind die Beiträge zu 100 Prozent absetzbar (festgelegt im 3. Entlastungspaket der Bundesregierung) Die Rente ist nicht beleihbar, nicht vererbbar, nicht veräußerbar und nicht als Kapitalzahlung erhältlich. Mehr Details zur Funktion und den Vor- und Nachteilen der Förderung findest du hier auf Rürup-Rente. Die späteren Rentenzahlungen sind nachgelagert zu versteuern. Doch was nun, wenn man sich im Rentenalter gar nicht mehr in Deutschland befindet? Sondern seinen Wohnsitz im Ausland hat. Was passiert mit der erhaltenen Förderung und der Besteuerung der Rürup-Rente?
Der steuerliche Vorteil in der Ansparphase ist im Rentenalter oder bei Wegzug ins Ausland nicht „zurückzuführen“. Der Vorteil in der deutschen Einkommensteuer (EstG) bleibt erhalten. Es findet aber dennoch eine nachgelagerte Besteuerung statt.
Auf Dauer im Ausland
Bei einem dauerhaften Auslandsrentner kann die nachgelagerte Besteuerung im Wohnsitzland des Rentners oder in Deutschland stattfinden. Mehr als 100 Doppelbesteuerungsabkommen die Deutschland mit anderen Ländern getroffen regeln die Details. Mit den Steuerabkommen soll eine Besteuerung in Deutschland UND im Ausland vermieden werden. Meist gilt die Besteuerung im Wohnsitzland, wobei es auch unterschiedliche Regelungen mit einer Teil-Teil-Versteuerung geben kann. In jedem Falle ist bei Wegzug ein Steuerberater zu konsultieren, um die dann geltenden Regelungen mit dem Ausland zu klären.
Aktuell kann es aufgrund der teilweise günstigeren Auslandsregelungen sogar zu einem weiteren positiven Effekt im Vergleich zur Besteuerung in Deutschland kommen, daher ist man finanzpolitisch bemüht Rürup-Renten einer Art Quellensteuer in Deutschland zu unterwerfen.