Ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll für Dich?
Ob eine Risikolebensversicherung sinnvoll für Dich ist, hängt davon ab, ob bei Deinem Tod die Hinterbliebenen dringend auf finanzielle Hilfe angewiesen sind. Als Hauptverdiener, eine junge Familie oder als Kreditnehmer ist das hinterlassen einer großen finanziellen Lücke schmerzhaft. Dein plötzlicher Tod kann große Folgen haben. Eine Risikolebensversicherung sichert Deine Hinterbliebenen hierfür ab.
Als kinderloser Single ohne Schulden oder als Young-Professional lohnt sich eine Risikolebensversicherung meist (noch) nicht, da es niemanden im Todesfall zu versorgen gibt. Sinnvoll ist die Risikolebensversicherung zumeist mit der Familiengründung oder dem Abschluss einer Immobilienfinanzierung für ein Haus oder eine Eigentumswohnung. Besonders wichtig ist die RLV für:
Wichtiger Schutz ist die Risikolebensversicherung für
Junge Familien mit Kindern. Beim Tod der Eltern oder eines Elternteils reicht die Waisen- oder Witwenrente nicht um die Versorgung und Ausbildung der Kinder sicherzustellen. Ein Studium für das Kind oder eine Ausbildung ist damit gefährdet. Die Lebenshaltungskosten der Familie können nicht aufgebracht werden.
Immobiliendarlehen: Kreditnehmer einer Baufinanzierung wollen einen Notverkauf im Todesfall verhindern. Die finanzielle Absicherung der Immobilie ist sinnvoll und wird in vielen Fällen auch von den kreditgebenden Banken gefordert, um das Risiko zu vermeiden.
Hauptverdiener: Sind die Einkünfte ungleich verteilt, erleidet der überlebende Partner starke finanzielle Einbußen. Die Kosten für Miete, Haushalt und Raten laufen weiter. Gut wenn für den finanziellen Wegfall eine Versicherungssumme aus der Risikolebensversicherung zur Verfügung steht.
Schlüsselpersonen in Unternehmen, Geschäftspartner oder Firmeninhaber. Für Unternehmen kann bei Tod eines wichtigen Mitarbeiters, Geschäftsführer oder Partners eine Know-How und dadurch mögliche finanzielle Lücke entstehen.
Unverheiratete Paare. Ohne Trauschein fehlt der gesetzliche Schutz einer Witwen- bzw. Witwerrente. Wichtig: Insbesondere beim gemeinsamen Immobilienerwerb ist eine Überkreuz-Risikolebensversicherung dringend zu empfehlen.
Höhe der Versicherungssumme in der Risikolebensversicherung
Nachdem Du den Bedarf für die Versicherung erkannt hast, stellt sich die Frage nach der Höhe der Versicherungssumme der Risikolebensversicherung. Als Daumenregel gilt, dass die Versicherungssumme einer Risikolebensversicherung in etwa das Dreifache des jährlichen Bruttoeinkommens des Versicherten betragen soll – bei Familien mit Kindern besser sogar das Fünffache des Jahreseinkommens. Bestehen Kredite, Restschulden oder Verpflichtungen aus Immobiliendarlehen, so sollten auch diese bei der Festlegung der Versicherungssumme beachtet werden. Als Familienvater mit einem Jahresbrutto von 60.000 Euro, und einer Restschuld auf das Reihenhaus von 250.000 Euro, wäre die empfohlene Versicherungssumme der Risikolebensversicherung folglich 550.000 Euro (= 60000 * 5 + 250000).
Risikolebensversicherung für Immobilienfinanzierer
Die eigene Immobilie ist oft die größte finanzielle Anschaffung im Leben. Die Finanzierung läuft über ein Darlehen mit hoher Kreditrate. Verstirbt ein Darlehensnehmer der wesentlich oder überwiegend z.B. als Hauptverdiener für die Rate aufkam, können die Erben den Kredit nicht mehr bezahlen und müssen die Immobilie verkaufen. Das Haus oder die Eigentumswohnung waren als Sicherheit für den Kredit an die Bank abgetreten. Die Risikolebensversicherung kann diese finanzielle Schieflage verhindern, und zum Beispiel als Restschuldversicherung ausgestaltet sein. Eine Restschuldversicherung fällt in der Versicherungssumme entsprechend der Darlehensrückzahlung.
Schutz für die Familie mit der Risikolebensversicherung
Denn verstirbt der Hauptverdiener, so fällt die restliche Familie schnell ins finanzielle Abseits, aus welchem sie nur schwer wieder herauskommen kann. Die eigene Immobilie kann nicht mehr abbezahlt werden, und es kommt unter Umständen zur Zwangsversteigerung. Vor allem dann, wenn kaum oder gar kein Eigenkapital in die Finanzierung eingebracht wurde, ergeben sich beim Tod des Hauptverdieners oft große finanzielle Schwierigkeiten.
Eine ausreichende Vorsorge mit der Risikolebensversicherung ist daher von großer Bedeutung, damit die Hinterbliebenen im Falle eines Falles finanziell abgesichert, auch weiterhin ihren gewohnten Lebensstandard sichern können. Ein kleiner Beitrag mit großer Wirkung, ganz unabhängig vom Alter.
Optimale Risikolebensversicherung für Paare
Für Paare oder Ehepartner bieten sich in der Risikolebensversicherung grundsätzlich drei Möglichkeiten der Absicherung an.
Die Versicherung kann als Partnervertrag – auch verbundene Leben genannt – abgeschlossen werden. Hierbei besteht ein Vertrag mit einer Versicherungssumme und zwei versicherten Personen. Verstirbt ein Partner, kommt es zur vereinbarten Auszahlung und der Vertrag endet. Es wird also nur einmal die Summe fällig, bei zwei versicherten Personen, hierdurch ist der Vertrag etwas günstiger als zwei separate Verträge.
Die Todesfallabsicherung kann mit zwei Verträgen abgeschlossen werden. Je Partner einen Vertrag. Im Todesfall bleibt der weitere Vertrag bestehen, oder bei gleichzeitigem Versterben würde die Leistung jeweils gemäß der Versicherungssumme fällig. Gerade bei besonders ungleich verteilten Einkommen bietet sich diese Variante an, da der Absicherungsbedarf unterschiedlich hoch ausfällt. Bei eher gleich verteilten Einkommensverhältnissen empfiehlt sich ein verbundene Leben-Vertrag.
Risikolebensversicherung über Kreuz: Als dritte Variante kann die Risikolebensversicherung über Kreuz sinnvoll sein. Bei unverheirateten Paaren und vermögenden Partnern wird hiermit eine mögliche Erbschaftssteuer auf die Versicherungssumme vermieden.
Welche Vertragsformen in der Risikolebensversicherung gibt es?
Es gibt spezielle Verträge für Nichtraucher in der Risikolebensversicherung und Raucher. In den Versicherungsvertrag können die Bezugspersonen eingebunden werden, an welche im Todesfall des Versicherten die vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt werden soll. Das Bezugsrecht kann vom Versicherungsnehmer dabei jederzeit geändert werden. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, das Bezugsrecht unwiderruflich im Versicherungsvertrag festzuhalten. Dann können Änderungen nicht alleine durch den Versicherungsnehmer, sondern nur unter Zustimmung des Bezugsberechtigten erfolgen.
Die Beiträge, die für eine entsprechende Lebensversicherung aufgebracht werden müssen, lassen sich steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Die Leistungen, die eine Risikolebensversicherung erbringt, unterliegen jedoch nicht der Kapitalertragssteuer.
Einige Risikolebensversicherungen kommen sogar zur Auszahlung, wenn der Versicherte durch Selbstmord aus dem Leben scheidet. Es gibt auf dem Versicherungsmarkt auch Kombinationslösungen, bei denen die Risikolebensversicherung mit einer Kapitallebensversicherung verbunden wird. Es ist jedoch empfehlenswert: zwei einzelne Verträge abzuschließen, um damit flexibler zu bleiben.
Werden in einem Vertrag zwei Versicherte abgesichert, spricht man von einem Vertrag auf verbundene Leben. Die Todesfallleistung wird hier nur einmal fällig.
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Risikolebensversicherung über Kreuz
Unverheiratete und vermögende Paare haben ein Problem mit der Erbschaftssteuer beim Auszahlen einer Todesfall-Versicherung. Die Risikolebensversicherung über Kreuz vermeidet die Steuer auf die ausgezahlte Versicherungssumme, unabhängig vom Freibetrag der Steuer. Bei unverheirateten Paaren beträgt der Steuerfreibetrag nämlich nur 20000 Euro. Ein kleiner Kniff sicher hier einen steuerlichen Vorteil.
Jeder Partner besitzt einen eigenen Vertrag, der jeweils nicht sich selbst, sondern den Partner absichert. Bei der Risikolebensversicherung über Kreuz bist Du Beitragszahler und Versicherungsnehmer, versicherte Person ist der Partner:in. Im Todesfall wird damit nichts vererbt, sondern eine Versicherungsleistung als Kapital fällig auf die keine Erbschaftssteuer anfällt. Auch bei hohen Freibeträgen beispielsweise bei Ehepartnern, kann die RLV über Kreuz sinnvoll sein, wenn hohe Vermögenswerte bestehen. Auch ein Freibetrag von 500000 Euro und ein zusätzlicher Versorgungsfreibetrag können bei Immobilien rasch ausgeschöpft sein. Eine Steuerzahlung kann durch eine geschickte Vertragskonstellation vermieden werden.