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Mitwirkungsanteil in der Unfallversicherung 

👉 Der Mitwirkungsanteil in der Unfallversicherung gibt den Anteil einer Vorerkrankung an den Folgen eines Unfalls an. Dieser Anteil wird von Unfallversicherungen in Abzug gebracht. Der Mitwirkungsanteil reduziert die Leistung einer Unfallversicherung.

⚠️ Besteht bereits vor einem Unfall eine Krankheit oder Beeinträchtigung des Körperteils können schlechtere Tarife einer Unfallversicherung einen Abzug in der Versicherungsleistung vorsehen. ⚠️

Besteht zum Beispiel bereits krankheitsbedingt Arthrose und es kommt nach einem Unfall zur Invalidität, kürzt der Versicherer den Invaliditätsgrad oder die Versicherungssumme um den Anteil der Mitwirkung der Vorerkrankung.

Die meisten Tarife sehen hier eine Nichtberücksichtigung bis 25, 40, 60, 75 oder gar 100 Prozent vor.

👉 Besser ist es, einen Tarif ganz ohne Anrechnung einer Vorerkrankung zu besitzen.

Seit einigen Jahren gibt es Tarif, die dies vorsehen. Die Anzahl der Unfallversicherer die hier auf den Mitwirkungsanteil verzichten wächst ständig.

Oft ist der Mitwirkungsanteil in der Unfallversicherung unbekannt

Bei Verbrauchern und Versicherungskunden ist der Mitwirkungsanteil der Unfallversicherung in der Regel unbekannt. Können Details der Versicherungssumme, der Progression oder des Gipsgeldes noch benannt werden, findet der Mitwirkungsanteil kaum Beachtung.

Wichtige Leistung einer Unfallpolice:

"Versicherungen die keinen Verzicht der Anrechnung vorsehen, sprechen nicht gerne über den Mitwirkungsanteil."

Mitwirkungsanteil in der Unfallversicherung sinnvoll

Der Mitwirkungsanteil sollte nicht mit einer Selbstbeteiligung verwechselt werden, bei der ähnlich wie in der Privaten Krankenversicherung Teile selbst getragen werden. Vielmehr ist der Mitwirkungsanteil in der Unfallversicherung eine sehr wichtige Leistungskürzung. Diese kann durch einen Verzicht auf Anrechnung oder einen hohen Mitwirkungsanteil vermieden bzw. reduziert werden. Die Kürzung kann sowohl in Versicherung mit als auch in Unfallversicherung ohne Gesundheitsfragen vorkommen. Eine Beratung durch einen Versicherungsberater oder Versicherungsmakler ist in jedem Falle zu empfehlen.

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